pafl: Revidiertes Sorgfaltspflichtgesetz greift internationale Entwicklungen auf
(ots)
Vaduz, 18. August (pafl) -
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 17. August 2004 den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes zu Handen des Landtages verabschiedet. Das revidierte Sorgfaltspflichtgesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2005 in Kraft treten.
Neuerungen dienen Fortentwicklung des Finanzplatzes Liechtenstein
"Um die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des Finanzplatzes Liechtenstein zu steigern, bedarf es einer Fortentwicklung und Modernisierung der Vorschriften im Sorgfaltspflichtbereich unter Anpassung an die geänderten europäischen Vorgaben", so Regierungschef Otmar Hasler. Ziel der Revision des Sorgfaltspflichtgesetzes ist über die Umsetzung der 2. EU-Geldwäsche- Richtlinie hinaus die Schaffung eines modernen Gesetzes, dass die neuesten Entwicklungen und internationalen Standards im Bereich Prävention von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung aufgreift.
"Liechtenstein war und ist bereit, zugunsten der internationalen Völkergemeinschaft gezielt gegen solche schwerwiegenden Missstände vorzugehen", erklärt Regierungschef Hasler. Vor diesem Hintergrund ist die Regierung bestrebt, den seitens des Internationalen Währungsfonds festgestellten "high level of compliance" im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, der organisierten Kriminalität sowie der Finanzierung des Terrorismus zu erhalten. Vor dem Hintergrund der internationalen Anerkennung soll das Sorgfaltspflichtrecht auch die Revidierten 40 Empfehlungen und die 8 Besonderen Empfehlungen betreffend Finanzierung des Terrorismus der FATF sowie die Empfehlungen aus dem MONEYVAL- und dem IMF-Assessment berücksichtigen.
Anpassungen stärken den Finanzplatz Liechtenstein nachhaltig
Die im Entwurf vorgesehene gesetzliche Ausgestaltung sieht aber nicht nur solche Änderungen des Gesetzes vor, die vor dem oben geschilderten Hintergrund unerlässlich sind, sondern auch jene Änderungen, die die Einhaltung der Vorschriften auf Anwenderseite erleichtern. Dies jedoch ohne dass qualitative Einbussen der Sorgfaltspflicht-Standards damit einhergehen. Vielmehr ist der Entwurf für ein neues Sorgfaltspflichtgesetz so ausgestaltet, dass eine gute Balance zwischen Effizienz und Umsetzbarkeit erreicht wird.
Die von der Regierung durchgeführte Vernehmlassung bei den betroffenen Institutionen und Verbänden fiel überwiegend positiv aus. Begrüsst wurde namentlich der durch die Stabsstelle für Sorgfaltspflichten konstruktiv gestaltete Gesetzgebungsprozess. Dadurch konnte das hoch gesteckte Ziel, eine Vorlage für ein praktikables Sorgfaltspflichtgesetz zu schaffen, welches gleichzeitig den neuesten internationalen Standards entspricht, erreicht werden.
Die liechtensteinische Regierung erwartet, dass durch die Fortführung einer hoch entwickelten Regulierung im Sorgfaltspflichtbereich die Akzeptanz und Wertschätzung des Finanzplatzes Liechtenstein im Ausland weiter steigen wird. Regierungschef Otmar Hasler gibt sich überzeugt, dass die Revision des Sorgfaltspflichtgesetzes in Zusammenspiel mit der seit jeher vorhandenen Vielfalt und Qualität der angebotenen Finanzdienstleistungen insgesamt die Attraktivität und Stabilität des Finanzplatzes erhöhen wird.
Kontakt:
Dr. Stephan Ochsner
Stabsstelle für Sorgfaltspflichten
Tel. +423 236 62 35