pafl: Abänderung des Bankengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Konkursordnung
(ots)
Vaduz, 18. August (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Bankengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie der Konkursordnung zuhanden des Landtags verabschiedet. Durch die Anpassung der genannten Gesetze soll die Umsetzung der EWR-Richtlinien 2001/17/EG und 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen bzw. Banken in die nationale Rechtsordnung vollzogen werden.
Die Richtlinien regeln grenzüberschreitende Sanierungs- und Liquidationsverfahren über Versicherungsunternehmen und Banken. Beide Arten von Unternehmen üben ihre Tätigkeit im gesamten EWR aufgrund einer einzigen Bewilligung eines EWR-Mitgliedsstaates aus. Das jeweilige Unternehmen und seine (rechtlich unselbständigen) Zweigstellen bilden daher eine Einheit, die im Falle einer notwendigen Sanierungsmassnahme oder Liquidation fortan auch als solche behandelt werden.
Es soll hinkünftig nur noch ein Sanierungs- bzw. Liquidationsverfahren geben, nämlich das jenes Staates, in dem der Bank oder dem Versicherungsunternehmen die Bewilligung erteilt wurde. Die anderen Mitgliedstaaten anerkennen dieses Verfahren.
Im Rahmen der Umsetzung der genannten Richtlinien ist in gegenständlicher Regierungsvorlage auch erstmals vorgesehen, dass im Falle des Konkurses eines Versicherungsunternehmens Versicherungsnehmer und andere Inhaber von Versicherungsforderungen (z.B. Unfallopfer) durch Schaffung einer Sondermasse (bestehend aus den versicherungstechnischen Rückstellungen) wirksam geschützt sind (Asset Protection). Damit wird auch einem grossen Anliegen der heimischen Versicherungswirtschaft entsprochen, die hinkünftig von einer deutlichen Steigerung der Attraktivität des Versicherungsplatzes Liechtenstein profitieren kann.
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Ressort Justiz
Heino Helbock
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