pafl: Fusionen europaweit kontrollieren
(ots)Vaduz, 23. August (pafl) Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Übernahme der EG-Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen zuhanden des Landtags verabschiedet. Die neue Fusionskontrollverordnung wurde hauptsächlich in der Absicht erlassen, den Unternehmen eine einzige Anlaufstelle für die Anmeldung EU-weiter Zusammenschlüsse und Übernahmen zu bieten.
Die von der Kommission zur Diskussion gestellten Reformvorschläge sollen dazu beitragen, die Europäische Fusionskontrolle effizienter zu gestalten. Die Reform betrifft unter anderem die Frage der Zuständigkeit. Es sollen alle Fusionen, welche gemeinschaftsweite Bedeutung haben, der Entscheidungskompetenz der Kommission unterstellt werden. Nach Auffassung der EG-Kommission sollte dies jedenfalls bei Fusionen bejaht werden, die grössere als nationale oder verschiedene nationale Märkte betreffen. Die Prüfung der verbleibenden Zusammenschlüsse sollte den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben. Ob ein Zusammenschluss gemeinschaftsweite Bedeutung hat, legt die Verordnung anhand bestimmter Umsatzschwellen fest.
Das Konzept "Zusammenschluss" wurde in der Verordnung neu präzisiert und es wird definiert, welche Vorgänge als Zusammenschluss im Sinne der Fusionskontrollverordnung angesehen werden. Die Reform sieht die Straffung und Vereinheitlichung des Verweisungsverfahrens vor. Die beiden Kernziele optimale Zuweisung der Fälle und eine Reduzierung der Mehrfachanmeldungen lassen sich nach Meinung der Kommission durch gestraffte und vereinheitlichte Verweisungsverfahren erreichen. Es soll ausserdem eine ausschliessliche Gemeinschaftszuständigkeit auf Antrag aller betroffenen oder auf Antrag von mindestens drei betroffenen Mitgliedstaaten möglich sein.
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