pafl: Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
(ots)Vaduz, 25. August (pafl) Das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes verpflichtet die Vertragsstaaten, mit dem Internationalen Strafgerichtshof umfassend zusammenzuarbeiten. Darunter fällt vor allem die Verpflichtung, Rechtshilfe zu leisten und Beschuldigte zu überstellen. Um dieser Zusammenarbeitsverpflichtung vollinhaltlich nachkommen zu können, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Aus diesem Grunde hat die Regierung einen Bericht und Antrag zur Schaffung des entsprechenden Gesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf regelt auch die Zusammenarbeit mit den Ad-hoc-Straftribunalen für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit den Resolutionen 827 und 955 die Errichtung von internationalen Gerichten für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda beschlossen. Wesentlicher Inhalt dieser Resolutionen ist die Verfolgung von Personen, die für schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich zeichnen. Diese Resolutionen sowie die Statute der Internationalen Gerichte und deren Verfahrensanordnungen sind jedoch nicht unmittelbar anwendbar und bedürfen daher der Umsetzung durch ein eigenes Landesgesetz.
Aufgrund der hochgradigen Kongruenz in den Bereichen des Strafrechtes, der Strafprozessordnung und des Rechtshilfegesetzes zwischen Österreich und Liechtenstein lehnt sich der vorliegende Entwurf stark an die österreichischen Rezeptionsvorlagen, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, an, trägt aber auch den besonderen liechtensteinischen Gegebenheiten Rechnung.
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