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PD: Das Entlastungsprogramm im Voranschlag 2004

(ots)

Die Finanzkommission hat sich über das Verfahren zum Einbau des Entlastungsprogramms 2003 in den Voranschlag 2004 und in den Legislaturfinanzplan ausgesprochen. Die Budgethoheit wird durch das Entlastungsprogramm nicht tangiert. Daher spielt der Voranschlag 2004 bei der Umsetzung des Entlastungsprogramms eine zentrale Rolle.

Entlastungsprogramm findet die Zustimmung der Finanzkommission
Die Finanzkommission hat von den Beschlüssen der Spezialkommission 
zum Entlastungsprogramm 2003 (EP 03) zustimmend Kenntnis genommen. 
Nach den Arbeiten der Spezialkommission ist es nun Sache der 
Finanzkommission, das EP 03 im Voranschlag 2004 und im 
Legislaturfinanzplan zu berücksichtigen. Weil die Budgethoheit auch 
dem Entlastungsprogramm vorgeht, müssen die vorwirkenden Massnahmen 
aus dem Entlastungsprogramm mit dem Voranschlag 2004 in Einklang 
gebracht werden. Aufgrund ihrer Verantwortung für den Bundeshaushalt 
begrüsst sie die getroffenen Beschlüsse der Spezialkommission. Die 
beantragten Änderungen halten das im EP 03 avisierte Entlastungsziel 
ein.
Stabilisierung der Ausgaben als Ziel des Voranschlags 2004
Die Finanzkommission hat die Eckwerte des Voranschlags 2004 zur 
Kenntnis genommen. Ziel des Voranschlags 2004 ist es, die 
Bundesausgaben real auf dem Niveau des Voranschlags 2003 zu 
stabilisieren. Die Ausgaben des Bundes dürfen somit im nächsten Jahr 
im Vergleich zum Voranschlag 2003 nur noch im Ausmass der 
geschätzten Teuerung von 0,7 Prozent wachsen. Der Voranschlag geht 
von einem effektiven Defizit von 3,5 Milliarden Franken aus. Hinzu 
kommt ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf von 1,1 Milliarden 
Franken aufgrund auszufinanzierender Vorsorgeverpflichtungen. Vor 
diesem Hintergrund hat sich die Finanzkommission dafür 
ausgesprochen, den "Sanierungsfall Bundeshaushalt" bereits im 
Voranschlag 2004 mit den einschneidenden Massnahmen des 
Entlastungsprogramms 03 auf den Pfad der Stabilisierung zu führen.
Zwischenbericht der Finanzdelegation
Die Finanzkommission hat den Zwischenbericht der Finanzdelegation 
über ihre Tätigkeit im ersten Halbjahr 2003 zur Kenntnis genommen. 
Zu Diskussionen Anlass gaben Personalgeschäfte wie die vorzeitigen 
Pensionierungen in der Armee und Abgangsentschädigungen sowie 
Einzelgeschäfte aus den Departementen wie beispielsweise die 
Migration der PUBLICA, die Expo.02 und die OSEC. In Bezug auf die 
Swiss besteht für die Finanzkommission kein Handlungsbedarf.
Risikoanalyse der Pensionskassen des Bundes
Die Finanzkommission hat sich im Weiteren mit finanziellen Problemen 
der Pensionskassen des Bundes, der verselbständigten Unternehmen des 
Bundes und den bundesnahen Unternehmen befasst (z.B. PUBLICA, 
Pensionskassen der RUAG; Skyguide, SBB). Die Ursachen für diese 
Probleme reichen von überholten gesetzlichen Regelungen und 
ungünstigen Zeitpunkten für die Verselbständigung bis zu 
unglücklichen Börsengeschäften gewisser Pensionskassen. Die 
Finanzkommission hat beschlossen, die weitreichenden finanziellen 
Auswirkungen dieser Problematik gemeinsam mit der Finanzkommission 
des Nationalrates weiter zu verfolgen.
Die Kommission tagte am 28. und 29. August 2003 unter dem Vorsitz 
von Ständerat Hans-Rudolf Merz (R/AR) und im Beisein von Peter 
Siegenthaler, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), 
in Herisau/AR.
Herisau, 29. August 2003  Parlamentsdienste
Auskünfte:
Hans-Rudolf Merz, Kommissionspräsident, Tel. 071 352 42 11
Hans Schiffmann, Kommissionssekretär, Tel. 079 244 44 65

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