PD: Das Entlastungsprogramm im Voranschlag 2004
(ots)Die Finanzkommission hat sich über das Verfahren zum Einbau des Entlastungsprogramms 2003 in den Voranschlag 2004 und in den Legislaturfinanzplan ausgesprochen. Die Budgethoheit wird durch das Entlastungsprogramm nicht tangiert. Daher spielt der Voranschlag 2004 bei der Umsetzung des Entlastungsprogramms eine zentrale Rolle.
Entlastungsprogramm findet die Zustimmung der Finanzkommission
Die Finanzkommission hat von den Beschlüssen der Spezialkommission zum Entlastungsprogramm 2003 (EP 03) zustimmend Kenntnis genommen. Nach den Arbeiten der Spezialkommission ist es nun Sache der Finanzkommission, das EP 03 im Voranschlag 2004 und im Legislaturfinanzplan zu berücksichtigen. Weil die Budgethoheit auch dem Entlastungsprogramm vorgeht, müssen die vorwirkenden Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm mit dem Voranschlag 2004 in Einklang gebracht werden. Aufgrund ihrer Verantwortung für den Bundeshaushalt begrüsst sie die getroffenen Beschlüsse der Spezialkommission. Die beantragten Änderungen halten das im EP 03 avisierte Entlastungsziel ein.
Stabilisierung der Ausgaben als Ziel des Voranschlags 2004
Die Finanzkommission hat die Eckwerte des Voranschlags 2004 zur Kenntnis genommen. Ziel des Voranschlags 2004 ist es, die Bundesausgaben real auf dem Niveau des Voranschlags 2003 zu stabilisieren. Die Ausgaben des Bundes dürfen somit im nächsten Jahr im Vergleich zum Voranschlag 2003 nur noch im Ausmass der geschätzten Teuerung von 0,7 Prozent wachsen. Der Voranschlag geht von einem effektiven Defizit von 3,5 Milliarden Franken aus. Hinzu kommt ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf von 1,1 Milliarden Franken aufgrund auszufinanzierender Vorsorgeverpflichtungen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Finanzkommission dafür ausgesprochen, den "Sanierungsfall Bundeshaushalt" bereits im Voranschlag 2004 mit den einschneidenden Massnahmen des Entlastungsprogramms 03 auf den Pfad der Stabilisierung zu führen.
Zwischenbericht der Finanzdelegation
Die Finanzkommission hat den Zwischenbericht der Finanzdelegation über ihre Tätigkeit im ersten Halbjahr 2003 zur Kenntnis genommen. Zu Diskussionen Anlass gaben Personalgeschäfte wie die vorzeitigen Pensionierungen in der Armee und Abgangsentschädigungen sowie Einzelgeschäfte aus den Departementen wie beispielsweise die Migration der PUBLICA, die Expo.02 und die OSEC. In Bezug auf die Swiss besteht für die Finanzkommission kein Handlungsbedarf.
Risikoanalyse der Pensionskassen des Bundes
Die Finanzkommission hat sich im Weiteren mit finanziellen Problemen der Pensionskassen des Bundes, der verselbständigten Unternehmen des Bundes und den bundesnahen Unternehmen befasst (z.B. PUBLICA, Pensionskassen der RUAG; Skyguide, SBB). Die Ursachen für diese Probleme reichen von überholten gesetzlichen Regelungen und ungünstigen Zeitpunkten für die Verselbständigung bis zu unglücklichen Börsengeschäften gewisser Pensionskassen. Die Finanzkommission hat beschlossen, die weitreichenden finanziellen Auswirkungen dieser Problematik gemeinsam mit der Finanzkommission des Nationalrates weiter zu verfolgen.
Die Kommission tagte am 28. und 29. August 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans-Rudolf Merz (R/AR) und im Beisein von Peter Siegenthaler, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), in Herisau/AR.
Herisau, 29. August 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte: Hans-Rudolf Merz, Kommissionspräsident, Tel. 071 352 42 11 Hans Schiffmann, Kommissionssekretär, Tel. 079 244 44 65