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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Verbandsbeschwerderecht Empfehlungen schaffen Klarheit beim Verhandeln

Bern (ots)

Bern, 8. April 2003
Korrekt und anständig verhandeln: Das BUWAL hat Empfehlungen zum 
praktischen Umgang mit dem Verbandsbeschwerderecht erarbeitet und 
schickt diese nun in die Vernehmlassung. Die Empfehlungen richten 
sich an Gesuchsteller von Projekten und an beschwerdeberechtigte 
Umweltorganisationen. Kompensationszahlungen für den Rückzug einer 
Einsprache werden klar abgelehnt.
Das Verbandsbeschwerderecht hat sich bewährt: Es ist ein 
kostengünstiges und effizientes Mittel, um die richtige Anwendung 
des Umweltrechts zu unterstützen; dies zeigt eine Untersuchung des 
Instituts für Gesetzesevaluation der Universität Genf (CETEL) aus 
dem Jahr 2000 (siehe Kasten 1). Der praktische Umgang mit diesem 
Instrument kann jedoch noch verbessert werden: Das BUWAL hat 
aufgrund eines parlamentarischen Auftrags entsprechende Empfehlungen 
erarbeiten lassen (siehe Kasten 2). Modell stand ein französischer 
Ehrenkodex über das Verhalten und Vorgehen bei Verhandlungen über 
ein Projekt ("Charte de la Concertation" von 1996). Die 
Verhandlungsempfehlungen richten sich sowohl an Gesuchsteller von 
Projekten als auch an beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen; 
sie werden nun in die Vernehmlassung geschickt.
Richtschnur für korrektes und anständiges Verhandeln Die 
Verhandlungsempfehlungen sind eine Richtschnur für korrektes und 
anständiges Verhandeln und enthalten 14 konkrete Empfehlungen samt 
Checklisten - zur Vorphase des Verhandelns, zum Verhandlungsprozess 
selber sowie zum Verhandlungsabschluss.
Die wichtigsten Punkte sind: - Alle betroffenen Verhandlungspartner 
(Gesuchsteller, zuständige Behörde, beschwerdeberechtigte 
Umweltverbände sowie Private) sollen frühzeitig einbezogen werden. 
Je komplexer ein Konflikt ist, desto eher sollte eine Lösung auf dem 
Verhandlungsweg geprüft werden. - Die Verhandlungen müssen im Rahmen 
des geltenden Rechts stattfinden. Verhandlungslösungen dürfen 
zwingendem Recht also nicht widersprechen. - Klar abgelehnt werden 
Pauschalzahlungen an Umweltschutzorganisationen und freiwillige, 
rechtlich nicht vorgeschriebene Umweltschutzmassnahmen als 
Gegenleistung für die Nichterhebung oder den Rückzug von Einsprachen 
oder Beschwerden. Solche Kompensationen sollen weder vom Bauherrn 
angeboten noch von den Umweltorganisationen gefordert werden.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst
Auskünfte
- Gerard Poffet, Vizedirektor BUWAL, 031 324 78 60
- Marco Zaugg, Stabschef Abteilung Recht BUWAL, 031 322 78 76
Beilagen
- Verhandlungsempfehlungen
Wirksames Instrument zur Umsetzung der Umweltgesetze Das 
Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen wird mit grosser 
Zurückhaltung und mit Bedacht eingesetzt. Es ist ein wirksames 
Instrument zur Verbesserung des Vollzugs der 
Umweltschutzgesetzgebung. Zu diesem Schluss kamen im Jahr 2000 drei 
Experten des Instituts für Gesetzesevaluation der Universität Genf 
(CETEL). Sie hatten im Auftrag des BUWAL das Verbandsbeschwerderecht 
untersucht. Die von den Autoren erhobenen Statistiken zeigen, dass 
die Umweltschutzorganisationen ihr Recht äusserst massvoll 
einsetzen. Die These von der generell missbräuchlichen Handhabung 
des Beschwerderechts erweist sich als unbegründet. Zudem begünstigt 
es den Konsens, ermutigt die Integration der 
Umweltschutzorganisationen in den Entscheidprozess und fördert einen 
frühzeitigen Dialog mit den Investoren. Um das Problem der langen 
Verfahrensdauer anzugehen, empfahlen die Autoren in erster Linie, 
dass die Projektverantwortlichen und die Behörden das Recht von 
Projektbeginn an besser respektieren. Zur Verbesserung der 
Beziehungen zwischen den verschiedenen betroffenen Parteien schlugen 
die Experten die Schaffung einer Verhandlungscharta vor.
Verbandsbeschwerderecht: ein Thema im Parlament Das BUWAL hat die 
Verhandlungsempfehlungen zum Verbandsbeschwerderecht aufgrund eines 
Postulats des Nationalrats ausarbeiten lassen. Dieses war am 22. 
Juni 2000 überwiesen worden) und stellt materiell einen 
Gegenvorschlag zur parlamentarischen Initiative Fehr dar. Diese 
hatte die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts verlangt und war 
ebenfalls am 22. Juni 2000 abgelehnt worden. Das Postulat 
beauftragte den Bundesrat die Schaffung einer Verhandlungscharta als 
Ehrenkodex für Gesuchsteller und beschwerdeberechtigte 
Umweltorganisationen zu prüfen. Das BUWAL hat in der Folge das 
IDHEAP ("Institut des hautes études en administration publique") und 
das IfM (Institut für Mediation) beauftragt, 
Verhandlungsempfehlungen auszuarbeiten.
Das Verbandsbeschwerderecht bleibt ein Thema im Parlament. Die 
parlamentarische Initiative Freund, im Juni 2002 im Nationalrat 
eingereicht, will dieses Recht erneut abschaffen. Die 
Rechtskommission des Nationalrats hat diesen Vorstoss am 17. Februar 
2002 mit 16 zu 6 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Die Behandlung im 
Plenum des Nationalrats ist für die Sommersession 2003 vorgesehen. 
Im Ständerat ist die parlamentarische Initiative Hofmann hängig, 
welche mit dem Wortlaut der im September 2001 im Nationalrat 
abgelehnten Motion Hofmann übereinstimmt. Der Initiant will das 
Verbandsbeschwerderecht erheblich einschränken und dabei 
insbesondere den Kreis der UVP-pflichtigen Anlagen gegenüber dem 
geltenden Recht restriktiver definieren.

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  • 26.03.2003 – 10:10

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