Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Verbandsbeschwerderecht Empfehlungen schaffen Klarheit beim Verhandeln
Bern (ots)
Bern, 8. April 2003
Korrekt und anständig verhandeln: Das BUWAL hat Empfehlungen zum praktischen Umgang mit dem Verbandsbeschwerderecht erarbeitet und schickt diese nun in die Vernehmlassung. Die Empfehlungen richten sich an Gesuchsteller von Projekten und an beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen. Kompensationszahlungen für den Rückzug einer Einsprache werden klar abgelehnt.
Das Verbandsbeschwerderecht hat sich bewährt: Es ist ein kostengünstiges und effizientes Mittel, um die richtige Anwendung des Umweltrechts zu unterstützen; dies zeigt eine Untersuchung des Instituts für Gesetzesevaluation der Universität Genf (CETEL) aus dem Jahr 2000 (siehe Kasten 1). Der praktische Umgang mit diesem Instrument kann jedoch noch verbessert werden: Das BUWAL hat aufgrund eines parlamentarischen Auftrags entsprechende Empfehlungen erarbeiten lassen (siehe Kasten 2). Modell stand ein französischer Ehrenkodex über das Verhalten und Vorgehen bei Verhandlungen über ein Projekt ("Charte de la Concertation" von 1996). Die Verhandlungsempfehlungen richten sich sowohl an Gesuchsteller von Projekten als auch an beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen; sie werden nun in die Vernehmlassung geschickt.
Richtschnur für korrektes und anständiges Verhandeln Die Verhandlungsempfehlungen sind eine Richtschnur für korrektes und anständiges Verhandeln und enthalten 14 konkrete Empfehlungen samt Checklisten - zur Vorphase des Verhandelns, zum Verhandlungsprozess selber sowie zum Verhandlungsabschluss.
Die wichtigsten Punkte sind: - Alle betroffenen Verhandlungspartner (Gesuchsteller, zuständige Behörde, beschwerdeberechtigte Umweltverbände sowie Private) sollen frühzeitig einbezogen werden. Je komplexer ein Konflikt ist, desto eher sollte eine Lösung auf dem Verhandlungsweg geprüft werden. - Die Verhandlungen müssen im Rahmen des geltenden Rechts stattfinden. Verhandlungslösungen dürfen zwingendem Recht also nicht widersprechen. - Klar abgelehnt werden Pauschalzahlungen an Umweltschutzorganisationen und freiwillige, rechtlich nicht vorgeschriebene Umweltschutzmassnahmen als Gegenleistung für die Nichterhebung oder den Rückzug von Einsprachen oder Beschwerden. Solche Kompensationen sollen weder vom Bauherrn angeboten noch von den Umweltorganisationen gefordert werden.
BUWAL BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT Pressedienst
Auskünfte - Gerard Poffet, Vizedirektor BUWAL, 031 324 78 60 - Marco Zaugg, Stabschef Abteilung Recht BUWAL, 031 322 78 76
Beilagen - Verhandlungsempfehlungen
Wirksames Instrument zur Umsetzung der Umweltgesetze Das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen wird mit grosser Zurückhaltung und mit Bedacht eingesetzt. Es ist ein wirksames Instrument zur Verbesserung des Vollzugs der Umweltschutzgesetzgebung. Zu diesem Schluss kamen im Jahr 2000 drei Experten des Instituts für Gesetzesevaluation der Universität Genf (CETEL). Sie hatten im Auftrag des BUWAL das Verbandsbeschwerderecht untersucht. Die von den Autoren erhobenen Statistiken zeigen, dass die Umweltschutzorganisationen ihr Recht äusserst massvoll einsetzen. Die These von der generell missbräuchlichen Handhabung des Beschwerderechts erweist sich als unbegründet. Zudem begünstigt es den Konsens, ermutigt die Integration der Umweltschutzorganisationen in den Entscheidprozess und fördert einen frühzeitigen Dialog mit den Investoren. Um das Problem der langen Verfahrensdauer anzugehen, empfahlen die Autoren in erster Linie, dass die Projektverantwortlichen und die Behörden das Recht von Projektbeginn an besser respektieren. Zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den verschiedenen betroffenen Parteien schlugen die Experten die Schaffung einer Verhandlungscharta vor.
Verbandsbeschwerderecht: ein Thema im Parlament Das BUWAL hat die Verhandlungsempfehlungen zum Verbandsbeschwerderecht aufgrund eines Postulats des Nationalrats ausarbeiten lassen. Dieses war am 22. Juni 2000 überwiesen worden) und stellt materiell einen Gegenvorschlag zur parlamentarischen Initiative Fehr dar. Diese hatte die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts verlangt und war ebenfalls am 22. Juni 2000 abgelehnt worden. Das Postulat beauftragte den Bundesrat die Schaffung einer Verhandlungscharta als Ehrenkodex für Gesuchsteller und beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen zu prüfen. Das BUWAL hat in der Folge das IDHEAP ("Institut des hautes études en administration publique") und das IfM (Institut für Mediation) beauftragt, Verhandlungsempfehlungen auszuarbeiten.
Das Verbandsbeschwerderecht bleibt ein Thema im Parlament. Die parlamentarische Initiative Freund, im Juni 2002 im Nationalrat eingereicht, will dieses Recht erneut abschaffen. Die Rechtskommission des Nationalrats hat diesen Vorstoss am 17. Februar 2002 mit 16 zu 6 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Die Behandlung im Plenum des Nationalrats ist für die Sommersession 2003 vorgesehen. Im Ständerat ist die parlamentarische Initiative Hofmann hängig, welche mit dem Wortlaut der im September 2001 im Nationalrat abgelehnten Motion Hofmann übereinstimmt. Der Initiant will das Verbandsbeschwerderecht erheblich einschränken und dabei insbesondere den Kreis der UVP-pflichtigen Anlagen gegenüber dem geltenden Recht restriktiver definieren.