pafl: EG-Richtlinie zum Urheberrecht
(ots)Vaduz, 2. September (pafl) Die Regierung hat beschlossen, die Richtlinie zum rechtlichen Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte, insbesondere im Bezug auf die Informationsgesellschaft, in liechtensteinisches Recht zu übernehmen. Die Richtlinie soll den bestehenden EWR-Gesetzesrahmen für das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte anpassen und ergänzen, um neuen technischen Entwicklungen in der Informationsgesellschaft Rechnung zu tragen und Rechtsinhabern und Nutzern gleichermassen Vorteile bringen.
Die Richtlinie regelt speziell das Vervielfältigungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe, das Verbreitungsrecht sowie den rechtlichen Schutz von Systemen zur Verhinderung unerlaubten Kopierens. Die Richtlinie bezweckt neben der Harmonisierung von Teilen des Urheberrechts auch die EG-weite Erfüllung internationaler Verpflichtungen aufgrund des WIPO-Urheberrechtsvertrags und des WIPO- Vertrags über Darbietungen und Tonträger.
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