pafl: Neues Gebäudeversicherungsgesetz
(ots)
Vaduz, 22. September (pafl) -
Die Regierung hat den Bericht und Antrag zum Gesetz über den Versicherungsschutz für Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversicherungsgesetz) verabschiedet. Als eines der wenigen Länder weltweit bietet Liechtenstein einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. Dies war bislang durch den Einbezug in das System des schweizerischen Elementarschaden-Pools gewährleistet.
Durch die Gesetzesvorlage wird dem Umstand Rechnung getragen, dass nunmehr neben den schweizerischen auch liechtensteinische Versicherungsunternehmen sowie solche aus dem EWR im Inland die Feuer- und Elementarschadenversicherung betreiben. Mit Annahme des EWR-Abkommens und dem Aufbau eines deregulierten Versicherungsmarktes und der daraus resultierenden Produktvielfalt sind griffige, auf die geänderten Verhältnisse Bedacht nehmende gesetzliche Normen notwendig. Diese sollen einheitliche Rahmenbedingungen für alle in diesem Pflichtversicherungszweig im Lande tätigen Versicherungsunternehmen umfassen.
Wesentliche Bedeutung kommt der Aufrechterhaltung der obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden zu, da nach Auffassung der Regierung ein volkswirtschaftliches und gesellschaftliches Interesse an einer lückenlosen wertrichtigen Versicherung im Gebäudebereich besteht. Die Ausgestaltung der Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden als Pflichtversicherung erfordert dabei flankierende Massnahmen für den Fall, dass ein Gebäudeeigentümer keinen Versicherungsschutz findet.
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