pafl: Gesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen vor dem Landtag
(ots)
Vaduz, 24. September (pafl) -
Die Regierung hat beschlossen, die EU- Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher in liechtensteinisches Recht zu übernehmen. Kerninhalt der Richtlinie sind umfassende Informationspflichten gegenüber dem Konsumenten sowie ein Rücktrittsrecht. Dies betrifft alle Finanzdienstleistungen für Privatkunden wie Bankdienstleistungen, Versicherungs- oder Wertpapierdienstleistungen, die im Fernabsatz - per Telefon, Telefax oder über das Internet - vertrieben werden.
Zu den wichtigsten Regelungen gehören gestiegene Anforderungen an die Informationspflichten des Anbieters. Dieser muss künftig dem Kunden auf dem Papierweg oder über einen anderen "dauerhaften Datenträger" (Computer-Diskette, CD-ROM oder E-Mail) vor Vertragsabschluss umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen. Diese betreffen unter anderem die Identität des Lieferers, die Kontaktadresse, die Zahlungsmodalitäten, vertragliche Rechte und Pflichten sowie Einzelheiten über Art und Umfang der erbrachten Leistung.
Die Richtlinie zielt auf die europaweite Angleichung der Rechtsvorschriften für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen (zum Beispiel Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung, Geldanlage) an Konsumenten per Telefon, Fax oder Internet. Um trotz des fehlenden persönlichen Kontakts zwischen den Vertragspartnern eine wohlüberlegte Vertragsentscheidung der Konsumenten zu ermöglichen, wird den Unternehmern die Pflicht auferlegt, ihre Kunden rechtzeitig über die für den Verbraucherabschluss wesentlichen Umstände zu informieren. Ausserdem erhält der Konsument das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch soll das Vertrauen der Konsumenten in die Vertriebsform "Fernabsatz" im Bereich Finanzdienstleistungen gefördert werden. Unternehmen, die Finanzdienstleistungen grenzüberschreitend mittels Fernkommunikation absetzen, sollen von der Vereinheitlichung der Rechtsnormen profitieren.
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Amt für Volkswirtschaft
Sandra Röthlin
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