pafl: Richtlinie über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsenorientierung
(ots)Vaduz, 28. Oktober (pafl) Die Regierung hat die Abänderung der Richtlinie über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsenorientierung (Prospektrichtlinie) genehmigt und einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Richtlinie wird einen "Europäischen Pass" für die Emittenten einführen, der sowohl beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren als auch bei der Beantragung der Zulassung zum Handel verwendet werden kann. Das bedeutet, dass ein Prospekt nach seiner Genehmigung in einem Mitgliedstaat im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum akzeptiert werden muss.
Weiters wird die Richtlinie für die Anleger eine qualitative Verbesserung der Informationen mit sich bringen und durch zentrale Hinterlegung den Zugang zu den Prospekten erleichtern. Ausserdem werden die Fristen, die der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats für die Genehmigung eines Prospekts zur Verfügung stehen, verkürzt und alle Verfahren erheblich beschleunigt. Auch werden neue Regelungen hinsichtlich der Prospekthaftung sowie der Informations- oder Offenlegungspflichten vorgesehen.
Die Richtlinie betrifft lediglich die Erstoffenlegungsanforderungen. Die Bedingungen für die Zulassung zur Börsennotierung unterliegen weiterhin den bestehenden europäischen und nationalen Anforderungen.
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