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Dr. Dr. Batliner & Dr. Gasser

Dr. Dr. Batliner & Dr. Gasser: Der F.L. Oberste Gerichtshof weist Klage von Paul Schockemöhle gegen Prof. Dr. Dr. Herbert Batliner rechtskräftig ab

Vaduz (ots)

Der Kläger Paul Schockemöhle forderte mit Klage vom
2. August 2000 einen Gesamtbetrag von DEM 32,555.209,41 samt Zinsen
und Kosten. Damit machte er hauptsächlich Steuerschäden, Steuerstrafe
und damit in Zusammenhang fallende Kosten geltend, die ihm durch den
Datendiebstahl und damit verbundene Indiskretionen aufgrund eines
Steuerstrafverfahrens in Deutschland entstanden seien.
Sowohl Landgericht wie Obergericht in Vaduz gaben dem Kläger
teilweise recht, sind jedoch aufgrund einer unrichtigen rechtlichen
Beurteilung zu diesem Ergebnis gelangt. Beide Parteien haben die
Rechtssache an den Obersten Gerichtshof weitergezogen, der nunmehr
das Klagebegehren des Paul Schockemöhle rechtskräftig abgewiesen hat.
Lediglich in einem sehr geringen Ausmass und über Ansprüche, die mit
dem Hauptbegehren in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen, hat
der F.L. Oberste Gerichtshof das angefochtene Urteil des F.L.
Obergerichtes aufgehoben und die Rechtssache zu neuen Verhandlung und
Entscheidung zurückverwiesen.
Der F.L. Oberste Gerichtshof stellt unmissverständlich fest: "Für
den festgestellten Steuerschaden, für die festgestellten
Steuerstrafen und für die festgestellten Kosten, die im Zusammenhang
damit entstanden sind, wird kein Ersatzanspruch anerkannt."
Damit steht für den Liechtensteiner Rechtsbereich fest, dass ein
Liechtensteiner Treuhänder für Steuerschulden und Steuerstrafen und
die damit im Zusammenhang stehenden Kosten eines Auftraggebers
schadenersatzrechtlich nicht haftet.
Im Verfahren wurde Prof. Dr. Dr. Herbert Batliner von Dr. Wolfgang
Müller, Rechtsanwalt in Schaan, anwaltlich vertreten.

Kontakt:

Doron P. Zuckermann
PRO+CO Consulting, PR
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