Dr. Dr. Batliner & Dr. Gasser: Der F.L. Oberste Gerichtshof weist Klage von Paul Schockemöhle gegen Prof. Dr. Dr. Herbert Batliner rechtskräftig ab
Vaduz (ots)
Der Kläger Paul Schockemöhle forderte mit Klage vom 2. August 2000 einen Gesamtbetrag von DEM 32,555.209,41 samt Zinsen und Kosten. Damit machte er hauptsächlich Steuerschäden, Steuerstrafe und damit in Zusammenhang fallende Kosten geltend, die ihm durch den Datendiebstahl und damit verbundene Indiskretionen aufgrund eines Steuerstrafverfahrens in Deutschland entstanden seien.
Sowohl Landgericht wie Obergericht in Vaduz gaben dem Kläger teilweise recht, sind jedoch aufgrund einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung zu diesem Ergebnis gelangt. Beide Parteien haben die Rechtssache an den Obersten Gerichtshof weitergezogen, der nunmehr das Klagebegehren des Paul Schockemöhle rechtskräftig abgewiesen hat. Lediglich in einem sehr geringen Ausmass und über Ansprüche, die mit dem Hauptbegehren in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen, hat der F.L. Oberste Gerichtshof das angefochtene Urteil des F.L. Obergerichtes aufgehoben und die Rechtssache zu neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Der F.L. Oberste Gerichtshof stellt unmissverständlich fest: "Für den festgestellten Steuerschaden, für die festgestellten Steuerstrafen und für die festgestellten Kosten, die im Zusammenhang damit entstanden sind, wird kein Ersatzanspruch anerkannt."
Damit steht für den Liechtensteiner Rechtsbereich fest, dass ein Liechtensteiner Treuhänder für Steuerschulden und Steuerstrafen und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten eines Auftraggebers schadenersatzrechtlich nicht haftet.
Im Verfahren wurde Prof. Dr. Dr. Herbert Batliner von Dr. Wolfgang Müller, Rechtsanwalt in Schaan, anwaltlich vertreten.
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