pafl: Regierung übernimmt EU-Richtlinie über Finanzsicherheiten
(ots)Vaduz, 28. Oktober (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der EU-Richtlinie über Finanzsicherheiten zuhanden des Landtags verabschiedet. Durch diese Richtlinie sollen rechtliche und administrative Hürden bei der grenzübergreifenden Verwendung von Sicherheiten auf den Geld- und Kapitalmärkten beseitigt werden. Insgesamt soll EWR-weit ein einheitlicher rechtlicher Rahmen und somit mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Ziele der Richtlinie
Die Marktteilnehmer sollen auf eine effiziente und einfache gemeinschaftsweite Regelung zurückgreifen können; Sicherheiten, die zur Unterlegung von Finanzgeschäften verwendet werden, werden in begrenztem Masse von bestimmten Insolvenzvorschriften ausgenommen, insbesondere von solchen, die eine wirksame Verwertung von Sicherheiten behindern oder die Gültigkeit von Verfahren bei grenzüberschreitenden Sachverhalten aufgrund unterschiedlicher nationaler Regelungen in Frage stellen; die in der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen (Finalitätsrichtlinie) festgelegten Grundsätze auf diese Richtlinie werden ausgeweitet, damit bei der grenzübergreifenden Bereitstellung von im Effektengiro übertragbaren Wertpapieren bestimmt werden kann, wo die Sicherheiten belegen sind; hinderliche Formalitäten für die Bestellung oder die Verwertung einer Sicherheit werden beseitigt; die Sicherungsnehmer erhalten mittels vertraglicher Vereinbarung die Möglichkeit, als Pfand hinterlegte Sicherheiten für eigene Zwecke weiter zu verwenden ("Weiterverpfändung"); die Sicherungsgeber erhalten die Möglichkeit, mittels vertraglicher Vereinbarung bestimmte Sicherheiten durch andere Sicherheiten gleichen Wertes zu ersetzen (Austausch der Sicherheiten).
Die Regierung hält in ihrem Bericht abschliessend fest, dass die in der Finanzsicherheitenrichtlinie enthaltenen Vorschriften den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr fördern und so zu einer weiteren Integration und zur höheren Kostenwirksamkeit der europäischen Finanzmärkte beitragen werden. Die Richtlinie trägt weiters dem Prinzip der Gläubigergleichbehandlung Rechnung und sieht rasche und unbürokratische Verwertungsverfahren vor, um die finanzielle Stabilität zu sichern und Dominoeffekte im Falle einer Vertragsverletzung durch eine der Parteien der Sicherungsvereinbarung zu begrenzen.
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