pafl: Richtlinie zur Bekämpfung des Marktmissbrauchs
(ots)Vaduz, 28. Oktober (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur EU-Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Richtlinie ersetzt die in Liechtenstein bereits umgesetzte Insider- Richtlinie und soll die Normen für die Marktintegrität im Wertpapierbereich innerhalb des gesamten Europäischen Wirtschaftsraums anheben. Der Begriff Marktmissbrauch wurde in der Richtlinie weit definiert, um zu gewährleisten, dass auch neue missbräuchliche Praktiken angemessen erfasst werden können.
In den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen alle Finanzinstrumente, die zum Handel auf zumindest einem geregelten Markt der Europäischen Union, einschliesslich der Primärmärkte, zugelassen sind. Die Richtlinie gilt dann für alle Geschäfte mit derartigen Instrumenten, unabhängig davon, ob die Geschäfte auf geregelten Märkten oder anderswo abgewickelt werden.
Die Marktmissbrauchsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine einzige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde zu benennen, die mit gemeinsamen Mindestbefugnissen zur Bekämpfung von Insider-Geschäften und Marktmanipulation ausgestattet wird. Die Mitgliedstaaten sind ferner angehalten, ausreichend abschreckende Sanktionen gegen Insider-Geschäfte und Marktmanipulation vorzusehen.
Darüber hinaus sieht die Richtlinie auch eine engere Zusammenarbeit und einen stärkeren Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden als bisher vor. Auch enthält die Richtlinie Transparenzvorschriften, die Personen, die öffentlich oder über anderweitige Informationskanäle Anlagestrategien empfehlen, zur Offenlegung ihrer eigenen Interessen verpflichten.
Es handelt sich hier um eine Rahmenrichtlinie in der auf dem Europäischen Gipfel von Stockholm auf der Grundlage des "Lamfalussy"- Berichts vereinbarten neuen Form: Die durch die Richtlinie vorgegebenen Rahmengrundsätze werden im sogenannten "Komitologieverfahren" (Level-2-Verfahren) bei der EU- Kommission auf Basis von Vorschlägen des Ausschusses der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden ("CESR") durch technische Durchführungsdetails präzisiert.
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