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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Richtlinie zur Bekämpfung des Marktmissbrauchs

(ots)

Vaduz, 28. Oktober (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur EU-Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Richtlinie ersetzt die in Liechtenstein bereits umgesetzte Insider- Richtlinie und soll die Normen für die Marktintegrität im Wertpapierbereich innerhalb des gesamten Europäischen Wirtschaftsraums anheben. Der Begriff Marktmissbrauch wurde in der Richtlinie weit definiert, um zu gewährleisten, dass auch neue missbräuchliche Praktiken angemessen erfasst werden können.

In den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen alle 
Finanzinstrumente, die zum Handel auf zumindest einem geregelten 
Markt der Europäischen Union, einschliesslich der Primärmärkte, 
zugelassen sind. Die Richtlinie gilt dann für alle Geschäfte mit 
derartigen Instrumenten, unabhängig davon, ob die Geschäfte auf 
geregelten Märkten oder anderswo abgewickelt werden.
Die Marktmissbrauchsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, 
eine einzige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde zu benennen, die mit 
gemeinsamen Mindestbefugnissen zur Bekämpfung von Insider-Geschäften 
und Marktmanipulation ausgestattet wird. Die Mitgliedstaaten sind 
ferner angehalten, ausreichend abschreckende Sanktionen gegen 
Insider-Geschäfte und Marktmanipulation vorzusehen.
Darüber hinaus sieht die Richtlinie auch eine engere Zusammenarbeit 
und einen stärkeren Informationsaustausch zwischen den zuständigen 
nationalen Behörden als bisher vor. Auch enthält die Richtlinie 
Transparenzvorschriften, die Personen, die öffentlich oder über 
anderweitige Informationskanäle Anlagestrategien empfehlen, zur 
Offenlegung ihrer eigenen Interessen verpflichten.
Es handelt sich hier um eine Rahmenrichtlinie in der auf dem 
Europäischen Gipfel von Stockholm auf der Grundlage des 
"Lamfalussy"- Berichts vereinbarten neuen Form: Die durch die 
Richtlinie vorgegebenen Rahmengrundsätze werden im sogenannten 
"Komitologieverfahren" (Level-2-Verfahren) bei der EU- Kommission 
auf Basis von Vorschlägen des Ausschusses der Europäischen 
Wertpapierregulierungsbehörden ("CESR") durch technische 
Durchführungsdetails präzisiert.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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