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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Nächster Schritt zum liechtensteinischen Opferhilfegesetz

Vaduz, 3. November (pafl) -

(ots)

Regierung erteilt Auftrag für ein Praxiskonzept

Nach dem erfolgreichen Abschluss des
Vernehmlassungsverfahrens für ein liechtensteinisches 
Opferhilfegesetz (OHG) folgt nun der nächste wichtige Schritt. Die 
Regierung hat das Amt für Soziale Dienste (ASD) eingeladen, ein 
Konzept für die praktische Umsetzung unter Einbindung der bereits 
bestehenden Einrichtungen im Bereich der Opferhilfe zu erarbeiten.
Der von einer Redaktionskommission unter der Federführung des 
Rechtsdienstes der Regierung ausgearbeitete Entwurf orientiert sich 
am Modell des schweizerischen Opferhilfegesetzes. Durch den Beizug 
einer österreichischen Expertin wurden allerdings auch Erfahrungen 
aus diesem Nachbarland sowie internationale Vorgaben eingearbeitet. 
In Bezug auf die Schweiz wurden nicht nur das geltende Recht, 
sondern auch schon die dortigen aktuellen Reformüberlegungen 
berücksichtigt. Danach beruht auch das Konzept des 
liechtensteinischen Entwurfs auf den zwei Säulen "Beratung und 
konkrete Hilfe" sowie "Schadenersatz".
In der bis 15. Oktober 2004 dauernden Vernehmlassung war dieses 
Konzept auf überwältigende Zustimmung gestossen. Damit einher gingen 
aber auch zahlreiche Anregungen, wie die Opferhilfe in Liechtenstein 
in der Praxis am besten organisiert werden könnte. Dieses Ergebnis 
hat die Regierung nun veranlasst, neuerlich an das ASD 
heranzutreten, das bereits in der Redaktionskommission vertreten war 
und dem der Vernehmlassungsentwurf eine wichtige Rolle, nicht 
zuletzt bei der Vernetzung mit anderen Einrichtungen, zugedacht hat. 
Unter Einbindung dieser Einrichtungen sollen Konzepte für die 
praktische Abwicklung der Beratungsleistungen erstellt bzw. konkrete 
Vorschläge hiezu erstattet werden. Opfergerechtheit, d.h. 
zuallererst Ausrichtung an den Bedürfnissen von Opfern strafbarer 
Handlungen, sowie effiziente Nutzung bestehender Ressourcen und 
bestehenden Know-hows sollen dabei besonders berücksichtigt werden.
"Die frühzeitige Einbindung der bestehenden Institutionen halte 
ich für wichtig", meinte dazu Regierungschef-Stellvertreterin Rita 
Kieber-Beck, "damit ein gutes theoretisches Konzept dann auch in der 
Praxis Erfolg hat." Konzept und Vorschläge sollen bis Ende dieses 
Jahres vorliegen und bei einer Diskussionsrunde im Februar 2005 
gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der einschlägigen 
Einrichtungen diskutiert werden. Die Ergebnisse dieses runden 
Tisches werden dann in den Bericht und Antrag zum Opferhilfegesetz 
einfliessen.

Kontakt:

Rechtsdienst
Marion Frick-Tabarelli
Tel.: +423/236 60 16

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