pafl: Nächster Schritt zum liechtensteinischen Opferhilfegesetz
(ots)Regierung erteilt Auftrag für ein Praxiskonzept
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens für ein liechtensteinisches Opferhilfegesetz (OHG) folgt nun der nächste wichtige Schritt. Die Regierung hat das Amt für Soziale Dienste (ASD) eingeladen, ein Konzept für die praktische Umsetzung unter Einbindung der bereits bestehenden Einrichtungen im Bereich der Opferhilfe zu erarbeiten.
Der von einer Redaktionskommission unter der Federführung des Rechtsdienstes der Regierung ausgearbeitete Entwurf orientiert sich am Modell des schweizerischen Opferhilfegesetzes. Durch den Beizug einer österreichischen Expertin wurden allerdings auch Erfahrungen aus diesem Nachbarland sowie internationale Vorgaben eingearbeitet. In Bezug auf die Schweiz wurden nicht nur das geltende Recht, sondern auch schon die dortigen aktuellen Reformüberlegungen berücksichtigt. Danach beruht auch das Konzept des liechtensteinischen Entwurfs auf den zwei Säulen "Beratung und konkrete Hilfe" sowie "Schadenersatz".
In der bis 15. Oktober 2004 dauernden Vernehmlassung war dieses Konzept auf überwältigende Zustimmung gestossen. Damit einher gingen aber auch zahlreiche Anregungen, wie die Opferhilfe in Liechtenstein in der Praxis am besten organisiert werden könnte. Dieses Ergebnis hat die Regierung nun veranlasst, neuerlich an das ASD heranzutreten, das bereits in der Redaktionskommission vertreten war und dem der Vernehmlassungsentwurf eine wichtige Rolle, nicht zuletzt bei der Vernetzung mit anderen Einrichtungen, zugedacht hat. Unter Einbindung dieser Einrichtungen sollen Konzepte für die praktische Abwicklung der Beratungsleistungen erstellt bzw. konkrete Vorschläge hiezu erstattet werden. Opfergerechtheit, d.h. zuallererst Ausrichtung an den Bedürfnissen von Opfern strafbarer Handlungen, sowie effiziente Nutzung bestehender Ressourcen und bestehenden Know-hows sollen dabei besonders berücksichtigt werden.
"Die frühzeitige Einbindung der bestehenden Institutionen halte ich für wichtig", meinte dazu Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck, "damit ein gutes theoretisches Konzept dann auch in der Praxis Erfolg hat." Konzept und Vorschläge sollen bis Ende dieses Jahres vorliegen und bei einer Diskussionsrunde im Februar 2005 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der einschlägigen Einrichtungen diskutiert werden. Die Ergebnisse dieses runden Tisches werden dann in den Bericht und Antrag zum Opferhilfegesetz einfliessen.
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