pafl: Neues Vermessungsgesetz für Liechtenstein
(ots)Vaduz, 17. November (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Neufassung des Vermessungsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Das neue Vermessungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für den Aufbau der liechtensteinischen Geodateninfrastruktur und somit die Rechtsgrundlage für die Dokumentation aller geometrisch darstellbaren öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen.
Das neue Vermessungsgesetz fasst verschiedene bisherige Vermessungsbestimmungen zusammen. Die Bestimmungen im Schlusstitel zum Sachenrecht (Artikel 65 ff), die bisherige Vermarkungsverordnung und die Instruktion zur Nachführung der Grundbuchvermessung können daher aufgehoben werden. Als eine wesentliche Änderung in der Vermessungsgesetzgebung ist beispielsweise die Abänderung des Artikels 48 im Sachenrecht zu vermerken. Danach soll in vermessenem Gebiet die bisherige Richtigkeitsvermutung der vorhandenen Abgrenzung auf dem Feld durch die Richtigkeitsvermutung des Grundbuchplans ersetzt werden. Die Regierung übt wie bisher die Aufsicht über die Amtliche Vermessung aus. Ihr steht insbesondere die Kompetenz zum Erlass von Ausführungsbestimmungen zu.
Neue Techniken in der Vermessung
Die Einführung von neuen Techniken, wie die elektronische Distanzmessung oder die Vermessung mit Satelliten (GPS), decken zahlreiche neue Bedürfnisse ab und steigern die Genauigkeit der Vermessung. Durch den Einsatz von Informatik können Datenbanken über grundstück- und raumbezogene Informationen angelegt und ganz unterschiedliche Daten miteinander kombiniert werden. Die kombinierten Daten können Behörden und Privaten zur Verfügung gestellt und in verschiedenen Plandarstellungen visualisiert werden. Die Daten zur Amtliche Vermessung oder zu weiteren Themen der Geodateninfrastruktur werden dabei in einzelnen Informationsebenen erfasst. Ihr Anschluss an das neuere, genauere, durch GPS bestimmte Fixpunktesystem erlaubt es, die einzelnen Ebenen sehr genau miteinander zu kombinieren.
Durch die Einführung der neuen Techniken in das Vermessungswesen wird die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Amtlichen Vermessung erheblich gesteigert. Dadurch reduzieren sich die Nachführungskosten. Weiteres Einsparungspotential ergibt sich dadurch, dass durch die Möglichkeit der GPS-Messung und der elektronischen Distanzmessung viele Fixpunkte eliminiert werden können. Die Erfassung von Detailinformationen wurde erheblich reduziert, was ebenfalls eine Kostenreduzierung bewirkt. Andererseits führen die Erneuerung und die damit verbundene Erhöhung der Genauigkeit des Fixpunktenetzes zu zusätzlichen Kosten. Dennoch wird sich die neue Vermessung wirtschaftlich bezahlt machen, dies vor allem deshalb, da die Ämter und die Gemeindeverwaltungen durch die flexiblen Geodaten ein Hilfsmittel zur Erledigung ihrer Aufgaben erhalten und dadurch Zeit sparen.
In Liechtenstein wurden in den letzten Jahren die neuen Vermessungswerke gemäss den neuen Schweizer Vorschriften erstellt. Die technische Durchführung der Amtlichen Vermessung war bereits bisher der Schweizer Rechtsordnung angeglichen und die Ingenieur- Geometer haben sich bei ihrer Tätigkeit auch stets an der neuen Schweizer Rechtsordnung orientiert. Da sich dies in der Vergangenheit bewährt hat, erscheint es als zweckmässig, das Vermessungswesen Liechtensteins sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht an den Schweizer Normen auszurichten.
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Ressort Bauwesen
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