pafl: Sonderbeitrag an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal
(ots)Vaduz, 24. November (pafl) Aufgrund der versicherungstechnischen Lage der Pensionsversicherung für das Staatspersonal hat die Regierung beschlossen, für das Jahr 2004 einen Sonderbeitrag von 2.5 Prozent der versicherten Besoldungen zu leisten. Diese Kosten von rund 3.5 Mio. Franken sind im Budget für das laufende Jahr bereits vorgesehen, sie müssen jedoch vom Landtag noch bewilligt werden. Die Regierung hat nun einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet.
Laut Gesetz übernimmt das Land gegenüber der Pensionsversicherung für das Staatspersonal die Finanzierungsgarantie. Die Dienstgeber sind verpflichtet, einen Sonderbeitrag zu leisten, wenn dies nach der finanziellen Lage der Pensionsversicherung notwendig ist. Der Sonderbeitrag kann höchstens 3 Prozent der versicherten Besoldungen ausmachen.
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