pafl: Internationale Kampagne "16 Tage gegen Gewalt an Frauen" vom 25. November bis 10. Dezember
(ots)
Vaduz, 30. November (pafl) -
Gewalt in Ehe und Partnerschaft hat viele Ausprägungen. So wird unterschieden zwischen körperlicher, psychischer, sexueller und ökonomischer Gewalt. Die in Liechtenstein, Vorarlberg und Graubünden im Jahr 2003 durchgeführte Untersuchung "Weil Wände nicht reden können, schützen sie die Täter - eine Untersuchung zu Gewalt in Paarbeziehungen" zeigt auf, dass die ökonomische Gewalt am wenigsten anerkannt ist.
"Gewalt gegen Frauen ist die vielleicht schändlichste aller Menschenrechtsverletzungen. Sie kennt keine Grenzen, weder geographisch noch kulturell, noch im Hinblick auf materiellen Wohlstand. So lange sie anhält, können wir nicht behaupten, dass wir wirklich Fortschritte in Richtung Gleichstellung der Geschlechter, Entwicklung und Frieden machen." Kofi Annan, Generalsekretär der Vereinten Nationen, New York, Juni 2000.
Die ökonomische Gewalt spiegelt sich oft in der alleinigen Verfügungsgewalt des Mannes über die finanziellen Ressourcen der Familie wieder. Die Frau hat in derartigen Situationen keinen Einfluss auf die Verwendung der finanziellen Mittel. Von ihr selbst erarbeitetes Geld wird ihr beispielsweise weggenommen. Ausbildung oder Berufstätigkeit werden mitunter boykottiert oder verhindert, was in der Regel zu einer finanziellen Abhängigkeit führt, die wiederum das Armutsrisiko im Falle einer Trennung erhöht.
Es ist für nur 35 Prozent der Befragten eindeutig Gewalt, wenn der Partner/die Partnerin sein/ihr Einkommen abgeben muss. Noch wesentlich seltener wird es als Gewalt angesehen, wenn das Einkommen gegenüber dem Partner/der Partnerin geheim gehalten wird (13 Prozent), das Einkommen kontrolliert (13 Prozent) bzw. ungenügende oder unregelmässige Geldmittel für Haushaltsangelegenheiten bereitgestellt werden (18 Prozent). Jeder Fünfte ist hier sogar der Meinung, dass es sich eindeutig um keine Gewalt handelt.
Aussagen von ehemals gewaltbetroffenen Frauen aus der Untersuchung: "Wo willst du denn hin, hat er dann gesagt. Geh doch, du kommst bald wieder, du hast ja nichts und bist auch nichts." Oder "Dann habe ich mich angemeldet an die Schule, dann ist er gekommen und hat gesagt, wenn du da gehst, kannst du gerade gehen, brauchst du nicht mehr heimkommen. Einfach so, ohne Begründung."
Frauen sind in der Regel nicht nur einer Erscheinungsform von Gewalt ausgesetzt und je subtiler die Gewaltanwendung, umso schwieriger ist es für die Frau, diese als solche wahrzunehmen und sich davon zu befreien. Aber auch bei eindeutig als Gewalt erkannter körperlicher Misshandlung wirken die anderen Gewaltformen, wie drohende existenzielle Unsicherheit durch finanzielle Abhängigkeit vom Mann, fehlende helfende soziale Kontakte durch vorangegangene Isolation, Sorge um die Kinder, usw., oft in einer Weise, die es der Frau erschweren, die Gewaltbeziehung zu verlassen.
Wesentliche Ziele von gewaltbetroffenen Frauen bestehen in ökonomischer Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Der Bildung bzw. Weiterbildung und dem Beruf messen die befragten Frauen eine ganz besondere Bedeutung bei. Die Erwerbstätigkeit bringt den Frauen wenigstens teilweise ökonomische Unabhängigkeit. Berufsberatung und Weiterbildung geben den Frauen das Gefühl, dass sie etwas können, dass sie sich selber beweisen können und vor allem, dass sie nicht mehr hilflos sind.
Frauen sind aufgefordert, Verantwortung, Mitwirkung und Mitbestimmung in finanziellen Angelegenheiten bei Beginn einer Partnerschaft nicht einfach in die Hände des Partners oder des Ehemannes abzugeben. Frauen sind aufgefordert, ihre Selbstbestimmung auch in einer Partnerschaft oder Ehe weiterhin wahrzunehmen.
Kontakt:
Gleichstellungsbüro
Bernadette Kubik-Risch
Tel.: +423/236 60 60