pafl: Überweisungen gesichert
(ots)Detailabklärungen zwischen Krankenkassen und Ärzten
Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde als eine zentrale kostensenkende Massnahme der Vertragszwang zwischen Ärzten und Krankenkassen aufgehoben. Überweisungen durch einen behandelnden Arzt an einen Spezialisten ohne Kassenvertrag sind nach wie vor möglich. Die diesbezüglichen Modalitäten sind klar geregelt und die medizinische Versorgung für alle Versicherten gewährleistet. Offen ist zwischen Ärztevereinigung und Krankenkassenverband lediglich, ob es für die Überweisung einer kurzen schriftlichen Begründung bedarf oder ob ein Häkchen in einer vorgefertigten Auswahlliste aus drei Optionen genügt.
In den Verhandlungen zwischen der Ärztevereinigung und dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) bezüglich der Überweisungspraxis an Spezialisten ohne Krankenkassenvertrag bei voller Kostenübernahme durch die Grundversicherung ist es das Ziel der Regierung, eine möglichst patientenfreundliche Regelung festzusetzen. Dieses Ziel hat man in den bisherigen Verhandlungen weitgehend erreicht.
Letzte Details werden geklärt
Einziger offener Diskussionspunkt zwischen den beiden Parteien ist die Form, in welcher eine Überweisung begründet werden soll. Die Ärztevereinigung vertritt die Auffassung, dass ein Häkchen auf einem Formular mit drei vorformulierten Auswahloptionen genügt. Der Krankenkassenverband hingegen bevorzugt zusätzlich eine Begründung in kurzer schriftlicher Form.
Können die beiden Parteien in den nächsten Tagen keine Einigung erzielen, wird die Regierung die Überweisungsmodalitäten per Verordnung festlegen. Damit wird sichergestellt, dass der Patient vom Hausarzt auch zu Spezialisten ausserhalb des Versorgungsnetzes überwiesen werden kann.
Versorgung gewährleistet
Unabhängig von diesen verbleibenden Detailabklärungen ist die hochstehende medizinische Versorgung durch über 85 Ärzte für die liechtensteinischen Versicherten gewährleistet. Die grundsätzliche Möglichkeit der Überweisung an Spezialisten ohne Kassenvertrag ist gesichert und die verbleibende Detailfrage wird in absehbarer Zeit gelöst. Es besteht für die Versicherten somit kein Anlass, aufgrund dieser letzten Detailabklärungen zwischen LKV und Ärztevereinigung den Abschluss einer Zusatzversicherung neu zu überdenken. Schliesslich sind die faktischen und medizinischen Grundlage für eine Überweisung klar geregelt und lediglich die schriftliche Form, in welcher das Überweisungsformular auszufüllen ist, ist noch Gegenstand der laufenden Gespräche.
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