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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Überweisungen gesichert

Vaduz, 4. Februar (pafl) -

(ots)

Detailabklärungen zwischen Krankenkassen und Ärzten

Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde
als eine zentrale kostensenkende Massnahme der Vertragszwang 
zwischen Ärzten und Krankenkassen aufgehoben. Überweisungen durch 
einen behandelnden Arzt an einen Spezialisten ohne Kassenvertrag 
sind nach wie vor möglich. Die diesbezüglichen Modalitäten sind klar 
geregelt und die medizinische Versorgung für alle Versicherten 
gewährleistet. Offen ist zwischen Ärztevereinigung und 
Krankenkassenverband lediglich, ob es für die Überweisung einer 
kurzen schriftlichen Begründung bedarf oder ob ein Häkchen in einer 
vorgefertigten Auswahlliste aus drei Optionen genügt.
In den Verhandlungen zwischen der Ärztevereinigung und dem 
Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) bezüglich der 
Überweisungspraxis an Spezialisten ohne Krankenkassenvertrag bei 
voller Kostenübernahme durch die Grundversicherung ist es das Ziel 
der Regierung, eine möglichst patientenfreundliche Regelung 
festzusetzen. Dieses Ziel hat man in den bisherigen Verhandlungen 
weitgehend erreicht.
Letzte Details werden geklärt
Einziger offener Diskussionspunkt zwischen den beiden Parteien 
ist die Form, in welcher eine Überweisung begründet werden soll. Die 
Ärztevereinigung vertritt die Auffassung, dass ein Häkchen auf einem 
Formular mit drei vorformulierten Auswahloptionen genügt. Der 
Krankenkassenverband hingegen bevorzugt zusätzlich eine Begründung 
in kurzer schriftlicher Form.
Können die beiden Parteien in den nächsten Tagen keine Einigung 
erzielen, wird die Regierung die Überweisungsmodalitäten per 
Verordnung festlegen. Damit wird sichergestellt, dass der Patient 
vom Hausarzt auch zu Spezialisten ausserhalb des Versorgungsnetzes 
überwiesen werden kann.
Versorgung gewährleistet
Unabhängig von diesen verbleibenden Detailabklärungen ist die 
hochstehende medizinische Versorgung durch über 85 Ärzte für die 
liechtensteinischen Versicherten gewährleistet. Die grundsätzliche 
Möglichkeit der Überweisung an Spezialisten ohne Kassenvertrag ist 
gesichert und die verbleibende Detailfrage wird in absehbarer Zeit 
gelöst. Es besteht für die Versicherten somit kein Anlass, aufgrund 
dieser letzten Detailabklärungen zwischen LKV und Ärztevereinigung 
den Abschluss einer Zusatzversicherung neu zu überdenken. 
Schliesslich sind die faktischen und medizinischen Grundlage für 
eine Überweisung klar geregelt und lediglich die schriftliche Form, 
in welcher das Überweisungsformular auszufüllen ist, ist noch 
Gegenstand der laufenden Gespräche.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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