pafl: Regierung schafft Klarheit bei Überweisungen
(ots)Regierung löst Konflikt zwischen Ärzten und Krankenkassen
Vaduz, 7. Februar Im Konflikt zwischen Krankenkassenverband (LKV) und Ärztevereinigung konnte auf Grundlage eines Vermittlungsvorschlags der Regierung eine Einigung erzielt werden. Überweisungen an ausländische Spezialärzte ohne Kassenvertrag erfolgen künftig mittels eines Formulars mit vorformulierten Optionen. Diese Einigung wird die Regierung in einer Verordnung festhalten. Damit sind Überweisungen an Spezialärzte auch weiterhin gesichert und klar geregelt.
Zwischen 1996 und 2003 sind die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung in Liechtenstein um rund 50 Prozent gestiegen, was zu hohen jährlichen Prämiensteigerungen geführt hat. Infolge dessen wurden im Rahmen der Gesundheitsreform mit dem Ziel der Kostenkontrolle verschiedene Massnahmen wie die Aufhebung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und Ärzten umgesetzt.
Überweisungen gesichert
Überweisungen des behandelnden Arztes mit Kassenvertrag an einen Spezialarzt ohne Vertrag sind trotz kostendämmender Neuregelungen nach wie vor möglich. So kann der behandelnde Arzt die Patienten per Formular an den Spezialisten ohne Vertrag überweisen.
Bezüglich der Modalitäten solcher Überweisungen bestanden zwischen Krankenkassenverband und Ärztevereinigung zuletzt unterschiedliche Auffassungen. Die Krankenkassen favorisierten ein Formular, bei welchem der Arzt eine kurze schriftliche Begründung angeben sollte, die Ärztevereinigung hingegen bevorzugte ein Formular mit vorformulierten Auswahlmöglichkeiten zum Ankreuzen.
Erfolgreiche Vermittlung durch Regierung
Auf Vorschlag der Regierung konnte zwischen den beiden Verhandlungsparteien eine Einigung erzielt werden. So hat das zuständige Regierungsressort eine Formularvorlage ausgearbeitet, die dem Anliegen der Ärztevereinigung entspricht und auch vom Krankenkassenverband akzeptiert wurde.
Um diese Regelung für beide Parteien verbindlich festzuhalten, hat die Regierung am 7. Februar zudem eine entsprechende Verordnung erlassen. Überweisungen an Spezialärzte ohne Vertrag sind dann unter einer der folgenden Bedingungen möglich:
1. Wenn im Versorgungsnetz kein entsprechender Leistungserbringer mit Kassenzulassung vorhanden ist. 2. Wenn die medizinisch notwendige Subspezialität nicht gegeben ist oder die Infrastruktur im Versorgungsnetz nicht vorhanden ist. 3. Wenn das Vertrauen des Patienten oder des Arztes in den entsprechenden Leistungserbringer im Versorgungsnetz nicht gegeben ist. 4. Wenn medizinische Dringlichkeit besteht.
Zusatzversicherung nicht erforderlich
Mit dieser Regelung ist gewährleistet, dass die Versicherten bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit auch in der Grundversicherung weiterhin durch Spezialärzte ohne Kassenvertrag behandelt werden können. Eine Zusatzversicherung ist für diese Fälle daher nicht erforderlich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für volle Kostenbeteiligung bei Behandlung durch Ärzte ohne Kassenvertrag ist nur für Personen prüfenswert, die ausländische Ärzte oder Spezialisten trotz ausreichender inländischer Versorgung frei wählen wollen. Ausgenommen sind jeweils Notfälle, da in diesen Fällen generell keine Zusatzversicherung erforderlich ist. Zu beachten ist ferner eine Übergangsbestimmung, die auch bis 2008 volle Kostenbeteiligung bei ambulanter Behandlung durch einen Arzt ohne Kassenvertrag garantiert, wenn der Patient diesen Arzt seit mindestens Anfang 2001 regelmässig konsultiert hat.
Hochwertige Versorgung gesichert
Die Versicherten in Liechtenstein geniessen bereits in der Grundversicherung eine hochwertige medizinische Versorgung durch rund 85 inländische und ausländische Ärzte. Diese umfassende medizinische Versorgung wird ergänzt durch Verträge mit verschiedenen Spitälern zur stationären und ambulanten Behandlung.
Um auch Spezialbehandlungen zu gewährleisten, können die liechtensteinischen Versicherten in der Grundversicherung bei medizinischer Notwendigkeit durch Überweisung eines Vertragsarztes Spezialärzte aufsuchen, ohne dass hierfür eine Zusatzversicherung erforderlich wäre. Die Modalitäten dieser Überweisungspraxis wurden mit dem Vermittlungsvorschlag der Regierung patientenfreundlich und klar geregelt.
Kontakt:
Karin Zech
Ressort Gesundheit
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