pafl: Angleichung der Labortarife
(ots)Schweizer Tarifsystem ist Grundlage für Labortarife in Liechtenstein
Das Ressort Gesundheit der Regierung weist darauf hin, dass in Liechtenstein im Laborbereich das schweizerische Tarifsystem und auch der schweizerische Taxpunktwert bereits angewendet werden. Die Regierung verfolgt dabei die klare Zielsetzung, die Tarife an das schweizerische System und dessen Niveau anzugleichen.
Im Laborbereich wird bereits heute das schweizerische Tarifsystem und auch der schweizerische Taxpunktwert angewendet. Dies ist in Art. 54a Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV) entsprechend festgelegt.
Für die Sicherstellung eines Bereitschaftsdienstes rund um die Uhr für Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein wurde zudem eine zusätzliche Leistungsposition in die Analysenliste eingefügt. Zugleich wurde aber der schweizerische Zuschlag für Nacht-, Sonn- und Feiertage in Liechtenstein für nicht anwendbar erklärt. Diese Entscheidung basiert auf ausgewiesenen Mehraufwendungen für einen Bereitschafts- und Notfalldienst durch das einzige in Liechtenstein tätige medizinische Labor und wurde von zwei Schweizer Experten vorgeschlagen. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass das Angebot an Laboruntersuchungen im Inland rund um die Uhr und über das ganze Jahr hinweg auch in Notfallsituationen gewährleistet ist.
Diese per Verordnung festgehaltene Regelung zeigt auf, dass eine transparente Handhabung verfolgt wird und die schweizerischen Tarife dabei als Referenzwerte dienen. Wird der Bereitschafts- und Notfalldienst rund um die Uhr im Laborbereich für nicht mehr notwendig erachtet, kann diese zusätzliche Leistungsposition entsprechend aufgehoben werden.
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