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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Angleichung der Labortarife

Vaduz, 1. März (pafl) -

(ots)

Schweizer Tarifsystem ist Grundlage für Labortarife in Liechtenstein

Das Ressort Gesundheit der Regierung
weist darauf hin, dass in Liechtenstein im Laborbereich das 
schweizerische Tarifsystem und auch der schweizerische Taxpunktwert 
bereits angewendet werden. Die Regierung verfolgt dabei die klare 
Zielsetzung, die Tarife an das schweizerische System und dessen 
Niveau anzugleichen.
Im Laborbereich wird bereits heute das schweizerische Tarifsystem 
und auch der schweizerische Taxpunktwert angewendet. Dies ist in 
Art. 54a Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die 
Krankenversicherung (KVV) entsprechend festgelegt.
Für die Sicherstellung eines Bereitschaftsdienstes rund um die 
Uhr für Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein wurde zudem eine 
zusätzliche Leistungsposition in die Analysenliste eingefügt. 
Zugleich wurde aber der schweizerische Zuschlag für Nacht-, Sonn- 
und Feiertage in Liechtenstein für nicht anwendbar erklärt. Diese 
Entscheidung basiert auf ausgewiesenen Mehraufwendungen für einen 
Bereitschafts- und Notfalldienst durch das einzige in Liechtenstein 
tätige medizinische Labor und wurde von zwei Schweizer Experten 
vorgeschlagen. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass das 
Angebot an Laboruntersuchungen im Inland rund um die Uhr und über 
das ganze Jahr hinweg auch in Notfallsituationen gewährleistet ist.
Diese per Verordnung festgehaltene Regelung zeigt auf, dass eine 
transparente Handhabung verfolgt wird und die schweizerischen Tarife 
dabei als Referenzwerte dienen. Wird der Bereitschafts- und 
Notfalldienst rund um die Uhr im Laborbereich für nicht mehr 
notwendig erachtet, kann diese zusätzliche Leistungsposition 
entsprechend aufgehoben werden.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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