pafl: Versichertenkarte wird eingeführt
(ots)Weniger Verwaltungsaufwand und Versicherungsnachweis im Ausland
Mitte April werden die ersten Versicherten in Liechtenstein eine Versichertenkarte erhalten. Die Versichertenkarte ist Teil des "elektronischen Gesundheitsnetzes" und birgt einige Vorteile in sich, wie vereinfachte Anmeldung beim Leistungserbringer, eindeutige Identifizierung, Reduktion des Verwaltungsaufwands und vereinfacht die elektronische Leistungsverrechnung. Zudem ersetzt die Karte bei Reisen ins EU- Ausland und der Schweiz das bisherige Formular zur medizinischen Erstversorgung. Als erste Kasse führt die Freiwillige Krankenkasse (FKB) die Versichertenkarte ein. Die restlichen liechtensteinischen Krankenkassen werden bis spätestens Anfang 2006 folgen.
Im Jahr 2003 hat die Regierung mit verschiedenen Stellen und Interessengruppen wie Ärzten, Zahnärzten, Labors, Versicherungen, der Stabsstelle für Datenschutz sowie dem Dachverband für Berufe im Gesundheitswesen das Projekt "Elektronisches Gesundheitsnetz" initiiert. Teil dieses Projektes sind unter anderem die Versichertenkarte, die elektronische Leistungsverrechnung sowie die sichere elektronische Kommunikation zwischen Leistungserbringern.
Darauf enthaltene Daten Mit der Versichertenkarte werden administrative Daten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, persönliche dentifikationsnummer, Krankenkasse, Versicherungsdeckung und -status dem Leistungserbringer im Gesundheitswesen zugänglich gemacht. Medizinische Daten können während der Einführungsphase noch nicht erfasst werden.
Versicherungsnachweis im Ausland Die Versichertenkarte bringt für die Versicherten auf Reisen einen grossen Vorteil, weil dadurch das sogenannte Formular E111 ersetzt wird. Sie stellt damit bei Krankheit im EU-Ausland oder der Schweiz einen Versicherungsnachweis für den Bezug notwendiger medizinischer Leistungen ohne Vorausbezahlung durch den Patienten dar. Mit der Versichertenkarte können somit aufgrund eines Notfalles im EU-Ausland oder der Schweiz bezogene medizinische Leistungen direkt über die Krankenkasse abgerechnet werden, ohne dass hierfür das bisherige Versicherungsformular mitgeführt werden muss.
Datenschutz Die Versichertenkarte, welche die Form einer Kreditkarte aufweist, enthält einen Magnetstreifen, welchen der Leistungserbringer auslesen kann und dadurch Zugriff auf eine Datenbank erhält. Der Zugriff und die Bearbeitung dieser Daten unterliegen strengen Auflagen aus dem Datenschutzgesetz und der Datenschutzverordnung. Die Sicherheit der Daten beim Zugriff, der Lagerung und der Übertragung ist technisch und organisatorisch vollumfänglich gewährleistet.
Vorteile für Versicherte und Leistungserbringer Die Versichertenkarte ermöglicht eine eindeutige Identifizierung der Versicherten beim Leistungsbezug und beugt der Verwechslung und dem Missbrauch vor. Durch den Einsatz der Versichertenkarte wird zudem die Anmeldung beim Leistungserbringer vereinfacht.
Seitens der Leistungserbringer schliesslich wird eine Reduktion des Administrationsaufwandes erzielt. Zudem wird sichergestellt, dass die administrativen Patientendaten wie etwa Name, Adresse und Versicherungsdeckung jeweils auf dem aktuellsten Stand sind. Nicht zuletzt wird durch die Versichertenkarte auch die elektronische Leistungsverrechnung erleichtert.
In der jetzigen Einführungsphase der Versichertenkarte sind in der elektronischen Datenbank keine Medizinaldaten der Versicherten gespeichert. Diese werden erst in einer zweiten Phase integriert - und auch dann jeweils nur auf Patientenwunsch.
Einführung bei Leistungserbringern Um zukünftig die erwähnten Daten elektronisch abrufen zu können, müssen durch die Leistungserbringer entsprechende Vorkehrungen in den Praxen durchgeführt werden. Dies wird nun nach und nach geschehen. Es ist aber für die Versicherten wichtig zu verstehen, dass die Versichertenkarte nicht bereits heute oder morgen bei allen Leistungserbringern Verwendung finden wird.
Flächendeckende Einführung ab Ende Jahr Alle liechtensteinischen Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Versicherungskarte spätestens bis Anfang nächsten Jahres vollumfänglich einzuführen. Bis dahin ist es den Krankenkassen freigestellt, wann und in welchem Umfang sie die Karte einführen. Die bisherigen Versicherungsnachweise behalten jedoch solange ihre Gültigkeit.
Wenn die Versicherten dies wünschen und entsprechender Bedarf vorhanden ist, kann die Versichertenkarte in Zukunft mit weiteren Funktionen versehen werden: Beispielsweise könnten auf der Karte Notfalldaten erfasst werden (Blutgruppe, Allergien, Diabetes, etc.) oder der Behandlungspfad der Versicherten gespeichert werden.
Als EWR-Mitglied ist Liechtenstein durch europäisches Recht dazu verpflichtet, bis zum 1. Januar 2006 eine Versichertenkarte einzuführen. Mit dem nunmehr vorgestellten Modell wird Liechtenstein dieser Verpflichtung gerecht und verfolgt dabei eine Umsetzung, die den nationalen Bedürfnissen entspricht und sich beispielsweise in der Schweiz in ähnlicher Form bereits bewährt hat.
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Karin Zech
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