pafl: Abänderung des Strafgesetzbuches in Vernehmlassung
(ots)Vaduz, 14. April (pafl) Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Betäubungsmittelgesetzes verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ("Palermo-Übereinkommen") umgesetzt werden.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält einige Änderungen des Strafgesetzbuches zur Vorbereitung der Ratifizierung des Palermo- Übereinkommens. Es sind dies insbesondere:
- Die Abänderung des Tatbestandes des Menschenhandels; - die Aufnahme von 12 Vergehen in den Vortatenkatalog des Tatbestandes der Geldwäscherei; - die Schaffung des neuen Tatbestandes des grenzüberscheitenden Prostitutionshandels; - die Abänderung des Tatbestandes der Bandenbildung, der neu "Kriminelle Vereinigung" heisst und schliesslich - die Abänderung des Tatbestandes der Kriminellen Organisation.
Das Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität verpflichtet die Staaten dazu, ihre gesetzlichen Vorschriften im Kampf gegen länderübergreifend tätige kriminelle Organisationen anzupassen. Transnationale Akteure in der Welt des organisierten Verbrechens haben die Globalisierung, erleichterte Handelsströme und bessere Verkehrswege für ihre eigenen Zwecke nutzen können. Strafverfolgung und Strafgerichtsbarkeit sind aber durch Bestimmungen der jeweiligen nationalen Ordnung in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und haben zunehmend Mühe, organisierte Kriminelle, die in mehreren Ländern aktiv sind, effizient zu verfolgen.
Für die internationale Zusammenarbeit ist es daher von entscheidender Bedeutung, eine gemeinsame Grundlage für eine solche konzertierte Zusammenarbeit zu schaffen, strafwürdiges Verhalten gemeinsam festzulegen und die Begriffswelten anzupassen, damit die justizielle Zusammenarbeit leichter und rascher greifen kann.
Kontakt:
Ressort Justiz
Kerstin Fitz-Gahan
Tel.: +423/236 65 91