pafl: Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
(ots)
Vaduz, 13. Juli (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2005 beschlossen, das Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung soll durch Regierungschef Otmar Hasler im Rahmen des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs vom 11. bis 16. September 2005 in New York, anlässlich der 60. UNO- Generalversammlung, erfolgen.
Das Übereinkommen wurde am 13. April 2005 nach siebenjähriger Verhandlungsdauer von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Es verlangt von den Vertragsparteien, den Besitz und die Verwendung von Nuklearmaterial oder die Schädigung einer Nuklearanlage zu bestrafen, wenn der Täter in der Absicht handelt, Menschen zu töten oder zu verletzen, Eigentum oder die Umwelt erheblich zu schädigen oder eine natürliche oder juristische Person, eine internationale Organisation oder einen Staat zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen. Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten, bei der Bekämpfung von Nuklearterrorismus zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig Rechtshilfe zu gewähren.
Beim Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen handelt es sich um das erste internationale Vertragswerk gegen den Terrorismus, welches die Generalversammlung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet hat. In seinem Reformbericht vom 21. März 2005 hatte der UNO-Generalsekretär die Staats- und Regierungschefs noch eindringlich aufgefordert, unverzüglich ein Übereinkommen über Nuklearterrorismus abzuschliessen. Das Übereinkommen ergänzt die bisherigen zwölf universellen Übereinkommen gegen den Terrorismus, welche Liechtenstein alle ratifiziert hat.
Mit der Unterzeichnung setzt Liechtenstein ein klares Zeichen für die Bekämpfung eines der abscheulichsten Verbrechen überhaupt. Terroranschläge mit Massenvernichtungswaffen können militärische Ziele und die Zivilbevölkerung unterschiedslos treffen und die Zahl der Opfer aufgrund der hohen Zerstörungskraft und möglicher Langzeitfolgen ins Unermessliche steigern.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 61