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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Umsetzungsbilanz in den EWR/EFTA-Staaten

(ots)

Liechtenstein im Mittelfeld

Vaduz, 19. Juli (pafl) Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute 
ihren ersten Halbjahresbericht 2005 (sog. Scoreboard) über den Stand 
der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten 
Liechtenstein, Island und Norwegen veröffentlicht. Die EFTA-
Überwachungsbehörde verfasst, parallel zur EU-Kommission, jeweils 
zweimal im Jahr einen Bericht über die Umsetzung des EWR-Rechts in 
den drei EWR/EFTA-Staaten. Dabei werden einerseits die 
Umsetzungsquoten bzw. –defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im 
Vergleich mit den übrigen 28 EWR-Vertragsstaaten dargestellt und 
andererseits Vertragsverletzungsverfahren aufgezeigt, die gegen 
Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder Umsetzung 
von EG-Richtlinien eingeleitet wurden. Stichtag für das aktuelle 
Scoreboard war der 30. April 2005.
Am Stichtag umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 4254 EG-
Rechtsakte, davon 1559 EG-Richtlinien. Die Umsetzungsquote wird nur 
auf Basis der EG-Richtlinien erstellt, da diese, im Gegensatz zu EG- 
Verordnungen, eines nationalen Umsetzungsrechtsakts bedürfen, um in 
Liechtenstein anwendbar zu sein. Auf der Basis von 1559 EG- 
Richtlinien ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle 
Umsetzungsquote von 98,3 Prozent bzw. ein Umsetzungsdefizit von 1,7 
Prozent. Dies bedeutet eine Verbesserung um 1 Prozent gegenüber dem 
letzten Scoreboard vom Januar 2005, Liechtenstein rangiert mit Platz 
16 weiterhin im Mittelfeld der 28 EWR-Vertragsstaaten. Die deutliche 
Verbesserung des Umsetzungsdefizits konnte durch den Abschluss von 
mehreren Gesetzesprojekten erreicht werden. Die beiden anderen 
EWR/EFTA-Staaten Norwegen und Island belegen mit einem 
Umsetzungsdefizit von 1,2 Prozent bzw. 1,4 Prozent die Plätze sechs 
und acht.
Wie bisher wird Liechtenstein bei der Umsetzung der noch 
ausstehenden EG-Richtlinien versuchen, die nationalen Interessen 
bestmöglich zu wahren. Wichtige Herausforderungen sind insbesondere 
in den Bereichen Umweltschutz, Telekommunikation und Audiovisuelle 
Dienste sowie im Hinblick auf das kürzlich ergangene Urteil des 
EFTA-Gerichtshofs betreffend das Wohnsitzerfordernis im Bankengesetz 
(Rs. E-8/04) zu erwarten.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA- 
Überwachungsbehörde gegenüber den drei EWR/EFTA-Staaten stieg von 79 
auf 115. Gegen Norwegen laufen in 49 Fällen, gegen Island in 34 und 
gegen Liechtenstein in 32 Fällen entsprechende Verfahren.
Das aktuelle Scoreboard der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal 
Market Scoreboard EFTA States No. 16) kann im Internet unter 
www.sewr.llv.li (Rubrik: Aktuelles) eingesehen oder direkt bei der 
EFTA-Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 66). Für 
weitere Fragen steht Ihnen die Stabsstelle EWR gerne zur Verfügung 
(Tel. +423/236 60 37; E-Mail:  info@sewr.llv.li ).

Kontakt:

Dr. Andrea Entner-Koch
Leiterin der Stabsstelle EWR
Tel +423/236 60 37

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