pafl: Umsetzungsbilanz in den EWR/EFTA-Staaten
(ots)Liechtenstein im Mittelfeld
Vaduz, 19. Juli (pafl) Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute ihren ersten Halbjahresbericht 2005 (sog. Scoreboard) über den Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen veröffentlicht. Die EFTA- Überwachungsbehörde verfasst, parallel zur EU-Kommission, jeweils zweimal im Jahr einen Bericht über die Umsetzung des EWR-Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten. Dabei werden einerseits die Umsetzungsquoten bzw. defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den übrigen 28 EWR-Vertragsstaaten dargestellt und andererseits Vertragsverletzungsverfahren aufgezeigt, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder Umsetzung von EG-Richtlinien eingeleitet wurden. Stichtag für das aktuelle Scoreboard war der 30. April 2005.
Am Stichtag umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 4254 EG- Rechtsakte, davon 1559 EG-Richtlinien. Die Umsetzungsquote wird nur auf Basis der EG-Richtlinien erstellt, da diese, im Gegensatz zu EG- Verordnungen, eines nationalen Umsetzungsrechtsakts bedürfen, um in Liechtenstein anwendbar zu sein. Auf der Basis von 1559 EG- Richtlinien ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle Umsetzungsquote von 98,3 Prozent bzw. ein Umsetzungsdefizit von 1,7 Prozent. Dies bedeutet eine Verbesserung um 1 Prozent gegenüber dem letzten Scoreboard vom Januar 2005, Liechtenstein rangiert mit Platz 16 weiterhin im Mittelfeld der 28 EWR-Vertragsstaaten. Die deutliche Verbesserung des Umsetzungsdefizits konnte durch den Abschluss von mehreren Gesetzesprojekten erreicht werden. Die beiden anderen EWR/EFTA-Staaten Norwegen und Island belegen mit einem Umsetzungsdefizit von 1,2 Prozent bzw. 1,4 Prozent die Plätze sechs und acht.
Wie bisher wird Liechtenstein bei der Umsetzung der noch ausstehenden EG-Richtlinien versuchen, die nationalen Interessen bestmöglich zu wahren. Wichtige Herausforderungen sind insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Telekommunikation und Audiovisuelle Dienste sowie im Hinblick auf das kürzlich ergangene Urteil des EFTA-Gerichtshofs betreffend das Wohnsitzerfordernis im Bankengesetz (Rs. E-8/04) zu erwarten.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA- Überwachungsbehörde gegenüber den drei EWR/EFTA-Staaten stieg von 79 auf 115. Gegen Norwegen laufen in 49 Fällen, gegen Island in 34 und gegen Liechtenstein in 32 Fällen entsprechende Verfahren.
Das aktuelle Scoreboard der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal Market Scoreboard EFTA States No. 16) kann im Internet unter www.sewr.llv.li (Rubrik: Aktuelles) eingesehen oder direkt bei der EFTA-Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 66). Für weitere Fragen steht Ihnen die Stabsstelle EWR gerne zur Verfügung (Tel. +423/236 60 37; E-Mail: info@sewr.llv.li ).
Kontakt:
Dr. Andrea Entner-Koch
Leiterin der Stabsstelle EWR
Tel +423/236 60 37