pafl: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR)
(ots)Vaduz, 17. August (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) zuhanden des Landtags verabschiedet.
Diese Vorlage beinhaltet einerseits notwendige und nützliche Anpassungen des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie andererseits diverse Änderungen von Bestimmungen zur Entsprechung von Forderungen der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) und zur Modernisierung beziehungsweise Adaptierung der Liquidationsbestimmungen sowie der Bekanntmachungsbestimmungen.
Die ursprünglich geplante Änderung des Art. 180a PGR mit dem Ziel, in Zukunft auch eine juristische Person als qualifizierten Verwaltungsrat nach Art. 180a PGR einsetzen zu können, wird aufgrund ernstzunehmender im Vernehmlassungsprozess geäusserter Kritik zurückgestellt und einer neuerlichen Prüfung unterzogen.
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Patricia Wildhaber
Ressort Justiz
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