pafl: Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie die Abänderung der Konkursordnung
(ots)Vaduz, 17. August (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie die Abänderung der Konkursordnung zuhanden des Landtags verabschiedet.
Das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) ist auf den 1. Januar 1989 in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge und legt eine minimale betriebliche Vorsorge fest. Die heutige Gesetzgebung über die betriebliche Personalvorsorge ist übersichtlich in wenigen Bestimmungen reglementiert. Dennoch ist nach über 15-jährigem Bestehen des Gesetzes und insbesondere aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen eine Revision der Gesetzgebung notwendig.
Ziel der Gesetzesrevision ist in erster Linie die Stärkung der Versicherteninteressen. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem umfassende Transparenzbestimmungen eingeführt werden. Dazu sollen insbesondere die Informationspflichten ausgebaut, vorsorgespezifische Rechnungslegungsvorschriften eingeführt und die paritätische Verwaltung verstärkt werden. Gleichzeitig sollen die Rechte der angeschlossenen Arbeitgeber und ihrer Arbeitnehmer verstärkt werden, indem Regelungen bei der Auflösung von Anschlussverträgen eingeführt werden. Damit soll auch der Wettbewerb unter den Vorsorgeeinrichtungen verbessert werden, damit die Arbeitgeber unter mehreren Vorsorgelösungen für ihre Arbeitnehmer auswählen können.
Schliesslich sind Verbesserungen im Interesse der Versicherten vorgesehen, wie beispielsweise eine verbesserte Anschlusskontrolle der Arbeitgeber sowie die Einführung der vollen Freizügigkeit und die Errichtung eines Sicherheitsfonds, welcher die Versichertenansprüche im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung gewährleistet.
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Hannes Pingitzer
Ressort Wirtschaft
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