pafl: Klimaschutzinitiative nicht gesetzeskonform
(ots)Prüfung des Initiativbegehrens fällt negativ aus
Vaduz, 25. August Mitte Juni hat das Initiativkomitee "stimme" eine Volksinitiative auf Erlass eines Klimaschutzgesetzes eingereicht. Gemäss Bericht und Antrag der Regierung zuhanden des Landtags vom 24. August verstösst diese Initiative aber gegen das Volksrechtegesetz, das eine Konformität von Initiativen mit Verfassung und Staatsverträgen vorsieht. So kommt der Bericht und Antrag zum Schluss, dass die Gesetzesinitiative Klimaschutzgesetz nicht zur Unterschriftensammlung zugelassen werden kann.
Das Volksrechtegesetz sieht vor, dass die Regierung Initiativbegehren, die bei ihr angemeldet werden, auf ihre Konformität mit der Verfassung und bestehenden Staatsverträgen prüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden dem Landtag zur weiteren Behandlung in Form eines Berichtes und Antrages überreicht.
Zur Einreichung legitimiert
Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass ein Klimaschutzgesetz zur Reduktion der Treibhausgase erlassen wird. Laut Initiativtext sollen zudem künftig alle erlassenen Gesetze und Verordnungen sämtlichen Nachhaltigkeitskriterien und internationalen Standards entsprechen respektive diese übertreffen. Die Initiative sieht zudem die schnellstmögliche Ratifikation und Umsetzung der von Liechtenstein unterzeichneten Klimakonventionen vor, darüber hinaus soll das Abbremsen des Treibhauseffektes zur erstrangigen Aufgabe der Aussenpolitik werden.
Der von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedete Bericht und Antrag über "die Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative auf Erlass eines Klimaschutzgesetzes" hält eingangs fest, dass die Initianten gemäss Volksrechtegesetz zur Einreichung der vorgelegten Initiative legitimiert sind. Die von den Initianten gewählte Form der eingereichten Initiative entspricht der eines "ausgearbeiteten Entwurfs", was bedeutet, dass an der Gesetzesinitiative nichts geändert werden darf und weder Landtag noch Regierung Ideen in die Initiative einfliessen lassen dürfen.
Nicht gesetzeskonform
In der Überprüfung der Initiative auf ihre Konformität mit Verfassung und Staatsverträgen gemäss Volksrechtegesetz kommt die Regierung zum Schluss, dass die Initiative verfassungswidrig ist. So widerspricht die Initiative aus Sicht der Regierung dem Stufenbau der liechtensteinischen Rechtsordnung. Die Initiative sieht nämlich eine inhaltliche Bindung des Gesetzgebers durch eine Bestimmung auf Gesetzesstufe vor. Eine solche materielle Normenhierarchie zwischen Gesetzen kann es aber gemäss dem in der Verfassung verankerten Stufenbau der liechtensteinischen Rechtsordnung nicht geben.
Auch in einem weiteren Punkt erscheint die Initiative nicht verfassungskonform, da sich Liechtenstein je nach rechtlicher Interpretation des Wortlautes der Initiative künftig zur vorbehaltlosen Übernahme internationaler Klimaschutz-Übereinkommen verpflichten würde. Dadurch würden aber verfassungsmässig begründete Kompetenzen beschränkt. So dürfen die in der Verfassung vorgesehene Mitwirkung des Landtags an Staatsverträgen und das Referendumsrecht des Volkes nicht beschnitten werden.
Ratifikation des Kyoto-Protokolls
Der Bericht und Antrag an den Landtag hält fest, dass der Klimaschutz auch aus Sicht der Regierung ein wichtiges politisches Anliegen ist, das auf nationaler und internationaler Ebene verfolgt werden muss. So hat die Regierung in ihrer Sitzung von dieser Woche beispielsweise die Ratifikation des Kyoto-Protokolls zuhanden des Landtags beschlossen. Zudem unternimmt Liechtenstein zahlreiche nationale Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase und ist Mitglied diverser internationaler Übereinkommen im Umweltbereich.
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