pafl: Rückzug der Allianz Suisse Unfallversicherung
(ots)Vorgehenskonzept ausgearbeitet
Aufgrund der im Jahr 2004 erfolgten Kündigung zieht sich die Allianz Suisse per Jahresende aus dem Bereich der obligatorischen Unfallversicherung in Liechtenstein zurück. Eine Übernahme des bestehenden Versicherungsbestandes der Allianz Suisse durch einen anderen Versicherer kam bis dato nicht zustande. Das Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde hat darum gemeinsam mit den Versicherern einen Vorgehensplan erarbeitet, um das Versicherungsobligatorium nahtlos aufrecht zu erhalten.
Am 8. Februar 2005 hat das Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde in den Medien den Rückzug der Allianz Suisse aus dem Betrieb der obligatorischen Unfallversicherung in Liechtenstein per 31. Dezember 2005 mitgeteilt. Bis Ende August dieses Jahres wurde eine Lösung angestrebt, dass ein anderer Versicherer die Unfallversicherungskunden der Allianz Suisse auf dem Verhandlungsweg übernimmt. Die Allianz Suisse konnte keine Gesellschaft finden, die alle ihre Versicherungsverträge übernommen hätte. Sie wird daher im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde alle bei ihr bestehenden Verträge über die obligatorische Unfallversicherung per 31. Dezember 2005 aufkündigen. Die betroffenen Versicherungsnehmer erhalten in den nächsten Tagen das entsprechende Kündigungsschreiben.
Der Rückzug eines in Liechtenstein die obligatorische Unfallversicherung durchführenden Versicherers ist unter Einhaltung der Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes möglich. Wenn keine Gesamtübertragung des Versicherungsbestandes an einen anderen konzessionierten Versicherer zustande kommt, sieht das Versicherungsaufsichtsgesetz folgendes für den Übergang vor. Der ausscheidende Versicherer, konkret die Allianz Suisse, wickelt weiterhin sämtliche bis einschliesslich 31. Dezember 2005 eingetretenen Schadensfälle inklusive den daraus resultierenden Spätfolgen gemäss den bestehenden Regeln vollumfänglich ab. Der Bestand an Versicherungsverträgen ist jedoch an andere Versicherer zu übertragen. Damit per Kündigungstermin Jahresende und auf den Beginn des neuen Geschäftsjahres ab dem 1. Januar 2006 kein Unterbruch des Versicherungsschutzes eintreten wird, muss eine nahtlose Abdeckung des Risikos erreicht werden.
Im vorliegenden Fall beim Rückzug der Allianz Suisse erhalten die Versicherungsnehmer dabei ein Wahlrecht, d.h. sie können selber mit einem der übrigen im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung tätigen Versicherer einen Vertrag abschliessen. Damit sollte grundsätzlich gewährleistet sein, dass keine Versicherungsnotstände entstehen und der durchgehende Schutz für alle Versicherten gesichert ist. Die betroffenen Betriebe sind aufgefordert, einen neuen Versicherer zu suchen.
Das Amt für Volkswirtschaft überwacht den Rückzug der Allianz Suisse und stellt sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Interesse der Versicherten eingehalten werden. Sollte ein betroffener Versicherungsnehmer spätestens bis zum 5. Dezember 2005 keinen neuen Versicherer finden, wird der betreffende Betrieb von Seiten der Aufsichtsbehörde noch vor Jahresende einem neuen Unfall- Versicherer zugewiesen werden.
Für Fragen steht den Versicherten das Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Sozialversicherung, Tel. 236-6899, während den ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung.