pafl: Abänderung des Arbeitsvertragsrechts
(ots)Vaduz, 29. September (pafl) Die Regierung hat eine Bericht und Antrag zur Abänderung des ABGB betreffend das Arbeitsvertragsrecht zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit werden die Richtlinien 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und die Richtlinie 97/81/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinigung über Teilzeit umgesetzt.
Weiters werden die bereits umgesetzten Bestimmungen der Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen in die Liste des § 1173a Art. 113 ABGB aufgenommen.
Kerninhalte der Richtlinie 1999/70/EG sind der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, die Verbesserung der Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse und die Verhinderung von Missbrauch durch aufeinander folgende, befristete Arbeitsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse.
Zielsetzung der Richtlinie 97/81/EG ist die Beseitigung von Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten, die Förderung der Teilzeitarbeit, die Gewährleistung eines Kündigungsschutzes bei einem Wechsel von einem Vollzeitarbeitsverhältnis in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt sowie die Information der Arbeitnehmer über Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsplätze im Betrieb.
Kontakt:
Johann Pingitzer
Tel.: +423/23660 44
johann.pingitzer@mr.llv.li