pafl: Vertiefte Zusammenarbeit mit der Schweiz im Polizeiwesen
(ots)
Vaduz, 16. November (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend den Vertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz über die Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA- Profile sowie die Schaffung eines Gesetzes zur Durchführung dieses Vertrages. Der Vertrag wurde am 15. Dezember 2004 in Vaduz unterzeichnet und soll im Frühjahr 2006 in Kraft treten.
Im Rahmen ihrer traditionell engen Beziehungen arbeiten Liechtenstein und die Schweiz auch im Bereich der Polizeiarbeit vertieft zusammen. Diese Zusammenarbeit stützt sich auf das trilaterale Polizeikooperationsabkommen zwischen Liechtenstein, Österreich und der Schweiz aus dem Jahr 1999. Liechtenstein ist kurz nach der Aufnahme des Probebetriebs des DNA-Profil- Informationssystems in der Schweiz seit dem Jahr 2001 an diesem Projekt beteiligt. In dieser Datenbank werden DNA-Profile abgespeichert und Abgleiche vorgenommen, insbesondere von verdächtigten und verurteilten Personen sowie Spuren. Der Betrieb des DNA-Informationssystems hat sich bewährt und wurde in der Schweiz mit dem Inkrafttreten des DNA-Profil-Gesetzes am 1. Januar 2005 auf eine neue gesetzliche Basis gestellt und in den regulären Betrieb übergeführt. Mit dem vorliegenden Staatsvertrag wird sichergestellt, dass Liechtenstein und die Schweiz die bewährte Zusammenarbeit weiterführen können und Liechtenstein weiterhin am DNA-Informationssystem teilnehmen kann. Gleichzeitig präzisiert der Vertrag die bestehende Zusammenarbeit im Bereich des automatisierten Fingerabdruck-Identifikationssystems.
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Katja Gey
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