pafl: Verbesserungen in der Hundehaltung angestrebt
(ots)Vaduz, 21. Dezember (pafl) In den vergangenen Jahren kam es im umliegenden Ausland gehäuft zu Angriffen von Hunden auf Personen, meist Kindern, die dadurch zum Teil schwer verletzt oder gar getötet wurden. Diese Vorkommnisse haben die Regierung veranlasst, das Gesetz über das Halten von Hunden zu überprüfen. Ein Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes wurde nun zuhanden des Landtags verabschiedet. Übergeordnetes Ziel der geplanten Abänderung bildet der Einbau von Bestimmungen in das bestehende Gesetz, um künftigen Übergriffen durch Hunde möglichst vorzubeugen und generell auf eine Verbesserung der Haltungssituation von Hunden hinzuwirken.
Die Gesetzesvorlage basiert im wesentlichen auf 4 Grundpfeilern: Dazu gehört zum einen die Einführung gesetzesspezifischer Begriffsbestimmungen mit der Umschreibung des potentiell gefährlichen Hundes und des gefährlichen Hundes. Eine zweite Säule regelt sodann die Bewilligungspflicht für diese zwei Hundekategorien und die Voraussetzungen für die Haltebewilligung sowie die Haltebedingungen. Eine weitere Neuerung bildet die Einführung des Prüfungswesens. Dabei sind die Prüfungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung, gegliedert in eine Sachkundeprüfung und in eine Sozialverträglichkeitsprüfung (des Hundes), für jedermann offen. Die bei erfolgreicher Absolvierung vorgesehene Steuerbefreiung wirkt als Anreiz. Die vierte Komponente bildet die Reduktion der Gemeindezuständigkeit auf die Bereiche Hundekontrolle und Steuereinhebung, wobei der gesamte übrige Vollzug des Gesetzes neu dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen übertragen wird.
Flankierend zu diesen Eckpfeilern werden die elektronische Identifikation mit Mikrochip und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obligatorisch. Beissunfälle werden meldepflichtig und zur Unterstützung der zuständigen Amtsstellen können Sachverständige beigezogen werden.
Kontakt Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen Dr. Peter Malin Tel.: +423/236 73 20