pafl: Klimarappen in Liechtenstein
(ots)Vertrag der Regierung mit der Stiftung Klimarappen
Liechtenstein ist von der Einführung des Klimarappens auf Treibstoffe in der Schweiz aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftsraums direkt betroffen. Der Klimarappen soll deshalb auch in Liechtenstein erhoben, die Erträge aber selbst verwaltet werden. Angesichts der Kyoto-Verpflichtungen Liechtensteins erscheint es sinnvoll, die Erträge zweckgebunden für Klimaschutzprojekte einzusetzen.
Zur Umsetzung des schweizerischen CO2-Gesetzes erheben die Mineralölimporteure im Sinne einer freiwilligen Massnahme den so genannten Klimarappen auf Treibstoffe. Dazu haben sie die Stiftung Klimarappen gegründet. Mit den Erträgen finanziert die Stiftung Klimaschutzprojekte mit dem Ziel, den Ausstoss von Treibhausgasen zu verringern. Aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftsraumes soll der Klimarappen auch in Liechtenstein erhoben werden. Dazu bedurfte es eines Vertrages zwischen der Regierung Liechtensteins und der Stiftung Klimarappen.
Im soeben unterzeichneten Vertrag wird die Aufteilung der Erträge zwischen der Schweiz und Liechtenstein geregelt. Der Vertrag hält im Wesentlichen fest, dass Liechtenstein die Anteile an den Gesamteinnahmen aus der Schweiz und aus Liechtenstein gemäss dem Schlüssel, wie er auch beim Zollvertrag gilt, zurück erstattet erhält.
Aus der Abgabe auf Benzin- und Dieselölimporte in Höhe von 1.5 Rappen pro Liter erhält die Stiftung Klimarappen jährliche Einnahmen von etwa 100 Millionen Franken. Diesen Betrag will die Stiftung in Klimaschutzprojekte in der Schweiz und im Ausland sowie für den Kauf von CO2-Emissionszertifikaten im Ausland investieren.
Über den liechtensteinischen Treibstoffabsatz fliessen jährlich etwa 450'000 Franken dem Stiftungsvermögen zu. Die Stiftung Klimarappen stellt diesen Betrag dem Land Liechtenstein wieder zur Verfügung. Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit diesen Mitteln Projekte zur Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen zu finanzieren und damit einen Teil der Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu erfüllen.