pafl: Verbot der Geflügelhaltung im Freien
(ots)Regierung erlässt vorsorgliche Sofortmassnahmen gegen die Klassische Geflügelpest
Die Regierung hat sich veranlasst gesehen, erneut ein Freilandhaltungsverbot für Geflügel zu beschliessen. Ab dem 20. Februar 2006 sind Hühnervögel, Schwimm- und Laufvögel in Ställen oder in überdachten, vogelsicheren Gehegen zu halten. Damit soll die Einschleppung des Geflügelpest-Virus in die heimische Geflügelpopulation verhindert werden.
Die Geflügelpest-Situation hat sich in den vergangenen Tagen weltweit verschärft. Das die Krankheit verursachende H5N1-Virus wurde zuletzt bei toten Vögeln in Deutschland, Italien und Ungarn nachgewiesen und zwischenzeitlich sind auch Fälle in Österreich und Slowenien bestätigt worden. Neben den Fällen in Asien, Russland und in der Schwarzmeerregion trat die Seuche nunmehr auch in Ländern Afrikas auf, aus denen im Frühling Zugvögel in unsere Gegend zurückkommen. Aus diesem Grund besteht die Gefahr, dass Wildvögel die Geflügelpest ins Land bringen.
Das Freilandhalteverbot war analog der Schweiz zum Schutz des heimischen Geflügels zu erlassen. Wegen der Befürchtung, das Virus könnte in der Wildvogelpopulation weiter verbreitet sein als bislang angenommen, ist die Verordnung zeitlich nicht mehr befristet. Sie soll erst aufgehoben werden, wenn Ergebnisse aussagekräftiger und international abgestimmte Überwachungsverfahren günstige Resultate liefern.
Die Geflügelpest ist eine reine Tierseuche, die in erster Linie das Geflügel und andere Vögel befällt. Nur bei engem Kontakt zu krankem Geflügel können sich unter Umständen auch Menschen anstecken.
Für die Bevölkerung besteht daher aktuell kein direktes Risiko. Solange sich das Virus nicht von Mensch zu Mensch überträgt, besteht keine Pandemiegefahr. Allerdings ist im Umgang mit toten Vögeln Vorsicht geboten. Sie sollten nicht mit blossen Händen berührt werden.
Kontakt Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen Dr. Peter Malin Tel.: +423/236 73 20