pafl: Verordnung zur Luftreinhaltung auf Baustellen in Vernehmlassung gegeben
(ots)Die Regierung hat einen Verordnungsentwurf zur Luftreinhaltung auf Baustellen in die Vernehmlassung gegeben. Als wesentliches Element sieht der Entwurf die Partikelfilterpflicht für grosse Baumaschinen vor.
Zur Reduktion der übermässigen Feinstaubbelastungen sind verschiedenste Massnahmen nötig. Zum Schutz der Bevölkerung und von Arbeitnehmern stehen solche Massnahmen im Vordergrund, die den Ausstoss des besonders schädlichen Dieselrusses vermindern. Dieselruss ist in der Verordnung zum Luftreinhaltegesetz als Krebs erzeugender Stoff aufgeführt. Für solche Stoffe gibt es keine Unbedenklichkeitsschwelle und für deren Emissionen gilt das absolute Minimierungsgebot. Der Anteil der Baumaschinen am Ausstoss von Dieselruss beträgt gut 20 Prozent.
Effiziente Partikelfilter Mit modernen Partikelfiltern lässt sich der Ausstoss von Partikeln und Dieselruss aus Baumaschinen um mehr als 99 Prozent verringern. Gestützt auf einen entsprechenden Artikel im Luftreinhaltegesetz schlägt die Regierung im Verordnungsentwurf deshalb als wesentliches Element die Partikelfilterpflicht für Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als 37 Kilowatt vor. Dies unabhängig davon, wo die Baumaschinen in Einsatz stehen. Die Filterpflicht ist also nicht auf den Einsatz in Grossbaustellen eingeschränkt. Dafür wird auf die Nachrüstung von Baumaschinen mit kleinerer Leistung verzichtet. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Nachrüstung kleinerer Baumaschinen im Verhältnis zu den Maschinenkosten recht teuer ist und die Emissionen dieser Maschinen momentan noch einen geringeren Anteil an den Gesamtemissionen ausmachen.
Vernehmlassung Aufgrund der grossen lufthygienischen und gesundheitspolitischen Bedeutung der Feinstaubbelastung, aber auch wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Partikelfilterpflicht hat die Regierung beschlossen, den Verordnungsentwurf ausnahmsweise einer Vernehmlassung zu unterziehen. Da die Materie bei den betroffenen Kreisen schon länger bekannt ist, wird die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen relativ kurz gehalten. Stellungnahmen können von allen Interessierten bis zum 31. März 2006 bei der Regierung (Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft) eingebracht werden. Der Verordnungsentwurf und ausführliche Erläuterungen können auf der Homepage des Amtes für Umweltschutz (www.afu.llv.li) herunter geladen oder beim Amt für Umweltschutz (Tel: 236 61 91) bestellt werden.
Kontakt Stefan Hassler Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft Tel. +423 60 93