pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Korea
(ots)
Vaduz, 15. März (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit der Republik Korea sowie das Investitionsabkommen zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und Korea vom 15. Dezember 2005. Das Freihandelsabkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte), den Handel mit Dienstleistungen, das Geistige Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Da Norwegen aus verfassungsrechtlichen Gründen darauf verzichtet hat, mit Korea Investitionsregeln auszuhandeln, haben die Schweiz, Liechtenstein und Island mit Korea zusätzlich zum Freihandelsabkommen ein Investitionsabkommen abgeschlossen. Dieses umfasst den Marktzugang für neue Investitionen und den Schutz getätigter Investitionen. Der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten wird in Landwirtschaftsabkommen geregelt, die die einzelnen EFTA-Staaten und Korea bilateral abgeschlossen haben, um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der verschiedenen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Korea findet aufgrund des Zollvertrags auch auf Liechtenstein Anwendung.
Die mit Korea abgeschlossenen Abkommen verbessern auf breiter Basis den Marktzugang bzw. die Rechtssicherheit für die Exporte der EFTA-Staaten (Waren und Dienstleistungen) und gewährleisten die Zulassung und die Nutzung von Investitionen sowie den Schutz für Rechte an Geistigem Eigentum. Sie erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EFTA-Staaten auf dem koreanischen Markt nicht nur, weil damit Diskriminierungen abgewendet werden, die sich aus bestehenden und künftigen Präferenzabkommen Koreas mit anderen Partnerstaaten ergeben. Ein Wettbewerbsvorteil ergibt sich auch daraus, dass die EFTA-Staaten auf dem koreanischen Markt präferenziellen Zugang erhalten, ohne dass dies zur Zeit für ihre Hauptkonkurrenten aus der EU, den USA und Japan der Fall ist. Korea hat bisher Freihandelsabkommen mit Chile und Singapur abgeschlossen und steht mit den ASEAN-Staaten, Japan und Kanada in Verhandlung.
Korea ist nach Mexiko, Chile und Singapur der vierte Partner, mit welchem die EFTA-Staaten ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen haben. Gemessen am Bruttoinlandprodukt ist Korea weltweit eine der zehn grössten Volkswirtschaften und wird (nach der EU) der grösste Freihandelspartner der EFTA-Staaten sein. Entsprechend bedeutend ist das Entwicklungspotential für Handel und Investitionen, das sich aus diesen Abkommen ergibt.
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