pafl: Medienförderung wird neu geregelt
(ots)Vaduz, 26. April (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Totalrevision des Medienförderungsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Dem Auftrag des Landtags folgend legt die Regierung eine Novellierung des Medienförderungsrechts in einer eigenständigen Vorlage vor. Die Regierungsvorlage basiert massgeblich auf der im Zuge der Schaffung des Mediengesetzes vorgeschlagenen Konzeption, berücksichtigt jedoch auch die vom Landtag schon geäusserten Vorschläge und Bedenken.
Mit der vorliegenden Totalrevision des Medienförderungsrechts wird eine Neuausrichtung der Medienförderung vorgeschlagen, um ihre Effektivität und Effizienz wesentlich zu verbessern. Die Kriterien zur Gewährung von Förderbeiträgen sollen objektiviert und auf eine klare Zielsetzung, nämlich die Förderung von meinungsbildender Berichterstattung zu politischen Themen und Ereignissen in Liechtenstein, konzentriert werden. Damit soll eine politisch- demokratische Willensbildung durch die Gewährleistung einer gewünschten Meinungsvielfalt sichergestellt werden.
Die Medienförderung gliedert sich neu in eine direkte Medienförderung, welche eine pauschale Abgeltung der journalistisch- redaktionellen Leistung vorsieht, und eine indirekte Medienförderung, welche die Kosten im Bereich der Verbreitung sowie der Aus- und Weiterbildung anteilsmässig erstattet.
Kontakt:
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21