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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Stellungnahme der Regierung zum Strassenverkehrsgesetz

(ots)

Vaduz, 26. April (pafl) – Die Regierung hat in einer Stellungnahme die anlässlich der ersten Lesung zur Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes im Landtag aufgeworfenen Fragen beantwortet.

Anlässlich der ersten Lesung ist die Frage gestellt worden, weshalb 
im Bereich Führerausweisentzüge nicht das in der Schweiz eingeführte 
Kaskadensystem (generelle Verschärfung durch längere Entzugsdauer 
bei Rückfällen) und der Führerausweis auf Probe für Neulenker 
(Zweiphasenausbildung) ins liechtensteinische Strassenverkehrsgesetz 
übernommen werde. Die Regierung hält in ihrer Antwort fest, dass die 
vorliegende Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes Anpassungen 
technischer Art (Ausmasse und Gewichte, Typengenehmigung) sowie 
einzelne Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beinhaltet. 
Sowohl das sogenannte Kaskadensystem wie auch der Führerschein auf 
Probe für Neulenker und die Zweiphasenausbildung bedingen eine 
wesentliche, weiter gehende Revision des Strassenverkehrsgesetzes, 
welche keineswegs unbestritten sein dürfte. Die Regierung sieht 
deshalb vor, für diese Belange eine Vernehmlassung durchzuführen und 
mit einer separaten Vorlage an den Landtag zu gelangen. Die 
Regierung wird die Vernehmlassung noch in diesem Jahr durchführen.

Kontakt:

Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21

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