pafl: Schaffung eines Umweltschutzgesetzes
(ots)
Vaduz, 9. Mai (pafl) -
In der liechtensteinischen Umweltpolitik sollen die bisherigen Einzelregelungen im technischen Umweltschutz künftig verstärkt in einen Gesamtzusammenhang gestellt werden. Mit der beabsichtigten Schaffung eines Umweltschutzgesetzes verfolgt die Regierung die in der Schweiz und in anderen europäischen Staaten angewandte Strategie, die einzelnen Umwelteinwirkungen nicht isoliert, sondern ganzheitlich und in ihrem Zusammenwirken zu beurteilen. Die Gesetzesvorlage geht im Herbst in die Vernehmlassung.
Im Mittelpunkt der Vorlage steht das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume wirkungsvoll gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen. Das Umweltschutzgesetz bringt keine Verschärfung des bestehenden Umweltrechts, sondern eine klare, bereichsübergreifende und kohärente Fassung der verschiedenen Umweltbestimmungen.
Ganzheitlicher Ansatz im Umweltschutz
Gerade im Umweltbereich können bei der Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen vor allem dann wirksame Erfolge erzielt werden, wenn das Bewusstsein für umweltrelevante Fragen auf breiter Basis und in einer ganzheitlichen Form vorhanden ist. Dieser Gedanke liegt der beabsichtigten Zusammenführung und Ergänzung der verschiedenen Regelungen in einem umfassenden Umweltschutzgesetz zu Grunde. Neben der materiell weitgehend unveränderten Aufnahme bestehender Umweltgesetze, wie z.B. das Luftreinhaltegesetz oder das Abfallgesetz, werden wichtige neue Bereiche wie der Lärmschutz, der Schutz vor nicht ionisierender Strahlung und die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung in die Vorlage aufgenommen.
Bereichsübergreifende Grundsätze
Das Umweltschutzgesetz schafft für die Umweltbereiche mit Einwirkungen auf Mensch und Natur einen bereichsübergreifenden Rahmen, was sich vorteilhaft auf die Rechtssicherheit auswirkt. Durch ein einheitliches Begriffs- und Vollzugssystem werden darin wichtige Grundsätze wie das Vorsorge- und Verursacherprinzip einheitlich geregelt. Die Bedeutung und Notwendigkeit von breiter gefassten und aufeinander abgestimmten Rechtsgrundlagen zeigt auch ein aktuelles Beispiel im Bereich des Abfallgesetzes, das insbesondere bezüglich der Verankerung des Verursacherprinzips und im Bereich der Strafnormen revidiert werden muss. Dem Umweltschutzgesetz wird ein umfassender Ansatz zu Grunde gelegt, auf dem die Ausführungs- und Vollzugsverordnungen aufbauen. Diese Neugestaltung des Umweltrechtrechts zeichnet sich gegenüber dem heutigen System durch eine wesentlich grössere Flexibilität aus, was gerade im technischen Umweltschutz mit seiner dynamischen Entwicklung ein schnelleres Reagieren auf die sich rasch ändernde Standards ermöglicht.
Integrales Rahmengesetz statt Einzelregelungen
In der Vergangenheit orientierte sich die Rechtslegung im Wesentlichen am Regelungsbedarf in den einzelnen Umweltbereichen. Dadurch hat sich die Umweltgesetzgebung auf den verschiedenen Gebieten unterschiedlich entwickelt. Durch die Verschachtelung der zur Anwendung gelangenden Bestimmungen in den verschiedenen Umweltbereichen ist die Situation zunehmend unübersichtlich geworden. Durch die bereichsübergreifende Konzeption des Umweltschutzgesetzes können gegenüber der heute geltenden Vielzahl von Einzelregelungen auch in der Rechtsanwendung deutliche Verbesserungen erzielt werden.
Kontakt:
Stefan Hassler
Mitarbeiter der Regierung
Tel. +423 236 60 93