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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Schaffung eines Umweltschutzgesetzes

(ots)

Vaduz, 9. Mai (pafl) -

In der liechtensteinischen
Umweltpolitik sollen die bisherigen Einzelregelungen im technischen 
Umweltschutz künftig verstärkt in einen Gesamtzusammenhang gestellt 
werden. Mit der beabsichtigten Schaffung eines Umweltschutzgesetzes 
verfolgt die Regierung die in der Schweiz und in anderen 
europäischen Staaten angewandte Strategie, die einzelnen 
Umwelteinwirkungen nicht isoliert, sondern ganzheitlich und in ihrem 
Zusammenwirken zu beurteilen. Die Gesetzesvorlage geht im Herbst in 
die Vernehmlassung.
Im Mittelpunkt der Vorlage steht das Ziel, Menschen, Tiere und 
Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume wirkungsvoll 
gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen. Das 
Umweltschutzgesetz bringt keine Verschärfung des bestehenden 
Umweltrechts, sondern eine klare, bereichsübergreifende und 
kohärente Fassung der verschiedenen Umweltbestimmungen.
Ganzheitlicher Ansatz im Umweltschutz
Gerade im Umweltbereich können bei der Umsetzung der rechtlichen 
Bestimmungen vor allem dann wirksame Erfolge erzielt werden, wenn 
das Bewusstsein für umweltrelevante Fragen auf breiter Basis und in 
einer ganzheitlichen Form vorhanden ist. Dieser Gedanke liegt der 
beabsichtigten Zusammenführung und Ergänzung der verschiedenen 
Regelungen in einem umfassenden Umweltschutzgesetz zu Grunde. Neben 
der materiell weitgehend unveränderten Aufnahme bestehender 
Umweltgesetze, wie z.B. das Luftreinhaltegesetz oder das 
Abfallgesetz, werden wichtige neue Bereiche wie der Lärmschutz, der 
Schutz vor nicht ionisierender Strahlung und die strategische 
Umweltverträglichkeitsprüfung in die Vorlage aufgenommen.
Bereichsübergreifende Grundsätze
Das Umweltschutzgesetz schafft für die Umweltbereiche mit 
Einwirkungen auf Mensch und Natur einen bereichsübergreifenden 
Rahmen, was sich vorteilhaft auf die Rechtssicherheit auswirkt. 
Durch ein einheitliches Begriffs- und Vollzugssystem werden darin 
wichtige Grundsätze wie das Vorsorge- und Verursacherprinzip 
einheitlich geregelt. Die Bedeutung und Notwendigkeit von breiter 
gefassten und aufeinander abgestimmten Rechtsgrundlagen zeigt auch 
ein aktuelles Beispiel im Bereich des Abfallgesetzes, das 
insbesondere bezüglich der Verankerung des Verursacherprinzips und 
im Bereich der Strafnormen revidiert werden muss. Dem 
Umweltschutzgesetz wird ein umfassender Ansatz zu Grunde gelegt, auf 
dem die Ausführungs- und Vollzugsverordnungen aufbauen. Diese 
Neugestaltung des Umweltrechtrechts zeichnet sich gegenüber dem 
heutigen System durch eine wesentlich grössere Flexibilität aus, was 
gerade im technischen Umweltschutz mit seiner dynamischen 
Entwicklung ein schnelleres Reagieren auf die sich rasch ändernde 
Standards ermöglicht.
Integrales Rahmengesetz statt Einzelregelungen
In der Vergangenheit orientierte sich die Rechtslegung im 
Wesentlichen am Regelungsbedarf in den einzelnen Umweltbereichen. 
Dadurch hat sich die Umweltgesetzgebung auf den verschiedenen 
Gebieten unterschiedlich entwickelt. Durch die Verschachtelung der 
zur Anwendung gelangenden Bestimmungen in den verschiedenen 
Umweltbereichen ist die Situation zunehmend unübersichtlich 
geworden. Durch die bereichsübergreifende Konzeption des 
Umweltschutzgesetzes können gegenüber der heute geltenden Vielzahl 
von Einzelregelungen auch in der Rechtsanwendung deutliche 
Verbesserungen erzielt werden.

Kontakt:

Stefan Hassler
Mitarbeiter der Regierung
Tel. +423 236 60 93

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