pafl: Vernehmlassung zur Abänderung des Schulgesetzes
(ots)
Vaduz, 19. Mai (pafl) -
Verschiedene Entwicklungen machen eine Teilrevision des Schulgesetzes notwendig. So will die Regierung mit einer Abänderung des Schulgesetzes die rechtliche Grundlage schaffen, in Liechtenstein eine Hausmatura als Alternative zum staatlichen Gymnasium zuzulassen. Sie hält in der betreffenden Vernehmlassung fest, dass für private Gymnasien mit Hausmaturrecht, insbesondere hinsichtlich der Eignung von Lehrern und Schülern, grundsätzlich dieselben Standards wie für das staatliche Gymnasium gelten sollen. Nachdem ein privater Anbieter in Liechtenstein ein Oberstufengymnasium mit Hausmaturrecht eröffnen will, beabsichtigt die Regierung, die Rechtsgrundlage dazu zu schaffen, unter welchen Bedingungen eine solche Schule betrieben werden kann.
Weiters machen verschiedene Entwicklungen eine Reorganisation des Lehrmittelwesens notwendig. Das vielfältige Angebot (Bücher, analoge Medien, CD, DVD, e-learning etc.) verlangt eine Gesamtschau und einen auf die Lehrpläne abgestimmten Lehrmitteleinsatz. Durch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes hat sich Liechtenstein dazu verpflichtet, den Besuch der Grundschule unentgeltlich anzubieten. Darunter fällt auch die Gratisabgabe von Lehrmitteln und des Schulmaterials, wie dies in unseren beiden Nachbarländern üblich ist.
Das Krankenversicherungsgesetz deckt auch Unfallrisiken von Schülern in der Schule. Insoweit ist die im Schulgesetz verankerte Verpflichtung der Schulträger, Schüler umfassend gegen Unfälle zu versichern, eine unnötige Doppelversicherung. Sie kann ohne Schaden abgeschafft werden. An ihrer Stelle sollen die Schulträger jedoch befugt werden, allfällige Lücken ergänzend zu versichern.
Zudem sollen einzelne Vorschriften, die überholungsbedürftig oder veraltet sind, zugunsten einer besseren Schulverwaltung und Schulgesundheitspflege revidiert werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann auch bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.li - Vernehmlassungen bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Bildungswesen
Corina Beck
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