pafl: Abänderung des Urheberrechtsgesetzes
(ots)Vaduz, 31. Mai (pafl) Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Urheberrechtsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, das liechtensteinische Urheberrecht der Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, insbesondere der digitalen Technologie, anzupassen. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, Inhalte jeder Art, auch solche die urheberrechtlich geschützt sind, unproblematisch und ohne Qualitätsverlust über ein weltumspannendes Datennetz in kürzester Zeit zu verbreiten. In diesem Zusammenhang erfolgt analog zur Schweiz keine Einführung einer Geräteabgabe.
Mit der Gesetzesvorlage wird die EG-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Die Vorlage berücksichtigt ebenfalls die geplanten Abänderungen des schweizerischen Urheberrechts, welches Rezeptionsgrundlage des liechtensteinischen Urheberrechtsgesetzes bildet.
Mit der Richtlinie 2001/21/EG sollen zum einen das europäische Urheberrecht an neue technische Verwertungsarten (z.B. Digitalisierung, Internet) angepasst werden und zum anderen zwei im Rahmen der Weltorganisation für das geistige Eigentum (WIPO) erarbeitete Übereinkommen umgesetzt werden. In Ergänzung zur verabschiedeten Vorlage wird die Regierung dem Landtag einen separaten Bericht und Antrag zum Beitritt zu den zwei WIPO-Abkommen vorlegen.
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