pafl: Finanzielle Konsolidierung der Invalidenversicherung
(ots)
Vaduz, 31. Mai (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung und weiterer Gesetze (Konsolidierung der Invalidenversicherung) zuhanden des Landtags verabschiedet.
Bei der Invalidenversicherung (IV) stellte sich im Jahre 2004 erstmals seit 10 Jahren wieder ein durch Einnahmen ungedecktes Defizit ein. Die Gründe für diese Entwicklung sind sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite zu suchen.
Für die kurzfristige Deckung dieses Defizits wurden auf den 1. Januar 2006 die Beitragssätze der Versicherten und der Arbeitgeber von 1.2 Prozent auf 1.5 Prozent angehoben. Bei dieser Anpassung der Einnahmenseite war unbestritten, dass auch auf der Ausgabenseite Korrekturen zu prüfen sind. Die Vernehmlassung betreffend die Erhöhung der Beitragssätze Anfang 2005 und die Behandlung des entsprechenden Bericht und Antrages im Landtag im 2. Halbjahr des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass die Beitragssatzerhöhung nur unter dem Vorbehalt akzeptiert wird, wenn gleichzeitig auf der Leistungsseite Korrekturen erfolgen.
Als Konsequenz auf diese Forderungen präsentiert die Regierung nun als zweiten Schritt einen Vorschlag, mit dem sich ab dem geplanten Inkrafttreten der Gesetzesvorlage am 1. Januar 2007 durchschnittlich ca. 5.0 Mio. Franken jährlich einsparen lassen. Damit erfolgt für die notwendige finanzielle Konsolidierung der Invalidenversicherung ein wichtiger nächster Schritt.
Es ist Aufgabe der Politik, die Einnahmen- und Ausgabenseite langfristig im Gleichgewicht zu halten. Die Regierung hat zu dieser Zielerreichung eine Kombinationslösung verfolgt, mit welcher in einem ersten Schritt die Einnahmen erhöht wurden und nun in konsequenter Weise in einem zweiten Schritt die Ausgaben reduziert werden sollen.
Die Schwerpunkte der Vorlage können wie folgt zusammengefasst werden:
- Einführung der Früherfassung. Die Regierung schlägt vor, die Früherfassung vorläufig im Invalidenversicherungsgesetz einzuführen. - Interinstitutionelle Zusammenarbeit; Verbesserung der diesbezüglichen rechtlichen Grundlage. - Korrektur der Kinderrentendauer auf Schlussalter 20. Die Regierung schlägt hier unter Berücksichtigung des Vernehmlassungsergebnisses die Regelung vor, Kinderrenten grundsätzlich wie bisher mit 18 Jahren zu begrenzen, bei Kindern in Ausbildung das Schlussalter jedoch bei 20 festzulegen (bisher Schlussalter 25). - Korrektur der Kinderrentenbeträge auf 40 Prozent und Bemessung im Verhältnis zur Mindestrente der im konkreten Fall anwendbaren Rentenskala. Im geltenden Recht beträgt der Kinderrentenansatz 50 Prozent der konkreten Rente von Vater oder Mutter. - Entfall der seit 1997 übergangsrechtlich noch laufenden "Zusatzrenten für die Ehefrau" verbunden mit zusätzlichen Übergangsregelungen für die vor dem Rentenalter stehende Generation.
Der Bericht und Antrag basiert auf Vorschlägen einer Arbeitsgruppe, auf einem externen Gutachten bezüglich der rechtlichen Umsetzbarkeit und der Sozialverträglichkeit der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Massnahmen sowie auf Diskussionen, welche vom zuständigen Ressort mit verschiedenen interessierten Personen und Institutionen im Rahmen von zwei Veranstaltungen geführt worden sind.
Die Regierung ist davon überzeugt, mit diesem Konsolidierungspaket eine Grundlage für eine längerfristige finanzielle Sicherung der Invalidenversicherung schaffen zu können. Gleichzeitig werden sozialverträgliche Korrekturen dort vorgenommen, wo es heute doch zum Teil zu erheblichen Überversicherungsfällen kommt.
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Cornelia Marxer
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