pafl: Gute Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
(ots)
Vaduz, 19. Juni (pafl) -
Der UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte behandelte am 3. und 4. Mai 2006 den ersten Länderbericht Liechtensteins zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Bei diesem Pakt handelt es sich um eines der zentralen UNO-Übereinkommen im Menschenrechtsbereich. Die darin enthaltenen Rechte betreffen die Bereiche Arbeit, Soziales, Bildung, Gesundheit und Kultur. Liechtenstein ist seit dem 10. März 1999 Vertragsstaat und dadurch verpflichtet, in regelmässigen Abständen über die Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene Bericht zu erstatten.
Um die Fragen des Expertenausschusses aus den diversen Themenkomplexen während der fünfstündigen Sitzung kompetent beantworten zu können, war Liechtenstein an der Behandlung des Berichts in Genf mit folgender Delegation vertreten: Botschafter Norbert Frick (Delegationsleiter), Guido Wolfinger (Leiter Schulamt), Hans Peter Walch (Leiter Ausländer- und Passamt), Patrick Ritter (Mission New York), Hans-Peter Röthlisberger (Amt für Volkswirtschaft), Robert Hassler (Amt für Volkswirtschaft), Hugo Risch (stellvertretender Leiter Amt für Soziale Dienste), Rainer Gstöhl (Amt für Soziale Dienste), Isabel Frommelt (Mission Genf) und Christine Lingg (Amt für Auswärtige Angelegenheiten).
Die abschliessenden Beobachtungen, die der Ausschuss am 19. Mai 2006 zum Bericht und der Vorstellung Liechtensteins herausgegeben hat, sind als Wertung der Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Liechtenstein und als Richtschnur für die nächste Berichterstattung Liechtensteins zu sehen. In seinen abschliessenden Bemerkungen vom 19. Mai 2006 zeigte sich der Ausschuss darüber erfreut, dass Liechtenstein zur Umsetzung der Beschlüsse der Weltkonferenz gegen Rassismus von Durban im Jahr 2001 einen nationalen Aktionsplan gegen Rassismus verabschiedet hat und jährliche Aktionspläne zur Umsetzung der Weltfrauenkonferenz in Peking im Jahr 1995 aufstellt. Als weiteren positiven Aspekt strich der Ausschuss die Schaffung der Stabsstelle für Chancengleichheit mit ihrem breiten Mandat zur Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Religion, Behinderung, Nationalität und sexueller Orientierung heraus. Auch für das Gleichstellungsgesetz und insbesondere für die darin enthaltene Beweislasterleichterung in Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz fand der Ausschuss lobende Worte. Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss aber auch, die bisherigen Bemühungen zur Förderung von Chancengleichheit und zur Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen anderer Nationalität oder anderer Hautfarbe und in der Schulbildung von fremdsprachigen Kindern intensiv weiterzuverfolgen. Dasselbe empfiehlt der Ausschuss für die Bereiche häusliche Gewalt und Suchtprävention und -bekämpfung. Zudem regt der Ausschuss an, in allen diesen Bereichen vermehrt statistisches Zahlenmaterial zu erheben. Weitere Empfehlungen des Ausschusses betreffen u.a. das Streikrecht, Gesamtarbeitsverträge, das Recht auf eine angemessene Unterkunft und die Bekanntmachung der im Pakt enthaltenen Rechte.
Die Empfehlungen des Ausschusses wurden auf Deutsch übersetzt und finden sich auf der Internetseite www.liechtenstein.li (Aussenpolitik-Menschenrechte).
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Lingg
Tel.: +423/236 60 65)