pafl: Erleichterungen bei Schengenvisum für Transit
(ots)
Vaduz, 29. Juni (pafl) -
Am 14. Juni 2006 wurde auf EU-Seite eine Entscheidung gefällt, wonach ab 10. Juli 2006 bestimmte ausländische Personengruppen für die Durchreise durch den Schengen-Raum von der Visumspflicht befreit werden. Der Transit muss innerhalb von fünf Tagen erfolgen (pro Durchreise). Diese Befreiung von der Visumpflicht gilt einzig für den Transit. In allen anderen Fällen (z.B. Tourismus, Shopping, Besuch) bleibt die Visumspflicht vorerst aufrecht erhalten.
Konkret von den Erleichterungen betroffen sind in Liechtenstein lebende Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel B und C. Insbesondere kommen sie den Staatsangehörigen aus den Balkanländern zu Gute, welche durch den Schengen-Raum reisen müssen, um in ihre Heimatländer zu gelangen (für Ferienzwecke, etc.).
Die neue Regelung trägt nun auch dazu bei, den enormen Verwaltungsaufwand für die Konsulate der EU-Mitgliedstaaten in der Schweiz, in Österreich und in Liechtenstein sowie die Verwaltungsverfahren und Kosten für Drittstaatsangehörige zu reduzieren. Dies ist umso nötiger als von den betreffenden Personen keinerlei Gefahr der illegalen Einwanderung und keinerlei Bedrohung der öffentlichen Ordnung ausgeht, da sie vor der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis vom Ausländer- und Passamt überprüft wurden.
Die alten Schengen-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Österreich, Schweden, Spanien) sind verpflichtet, die obige Entscheidung der EU anzuwenden. Die zehn neuen Mitgliedstaaten der EU (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) hingegen können diese freiwillig anwenden. Jeder der zehn neuen Mitgliedstaaten wird sich noch bis spätestens am 1. August 2006 darüber äussern müssen, ob er die Entscheidung anwenden wird. Den Betroffenen, die durch einen dieser Staaten reisen möchten, wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandvertretung dieses Staates nachzufragen, ob dieser die Transitvisumpflicht auch aufheben wird.
Für weitere Auskünfte, empfehlen wir, bei den Vertretungen der Schengener Staaten in der Schweiz oder in Österreich nachzufragen.