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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Strafvollzugsgesetz wird total revidiert

(ots)

Vaduz, 5. Juli (pafl) – Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Strafvollzugsgesetzes und zur Abänderung der Strafprozessordnung verabschiedet. Im Vergleich zu den Rechtsgrundlagen aus den 80er Jahren mit einem knappen Gesetz wird nun eine total revidierte Gesetzesvorlage vorgelegt, welche das Recht des Strafvollzuges wesentlich konsistenter regelt, als dies bisher der Fall war. Das neue Strafvollzugsrecht soll damit – wie dies auch im Regierungsprogramm zum Ausdruck gekommen ist – zur Modernisierung des Justizwesens beitragen und mehr Rechtssicherheit sowohl für die Gefangenen als auch für das Strafvollzugspersonal schaffen.

Die Vorlage trägt insbesondere auch den Erkenntnissen, welche aus 
den Besuchen und Empfehlungen des Europäischen Komitees zur 
Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender 
Behandlung oder Strafe (CPT) oder des Menschenrechtskommissars des 
Europarates resultieren, Rechnung, indem für den Strafvollzug 
Rechtsgrundlagen geschaffen werden, welche ein modernes Verständnis 
der Menschenrechte widerspiegeln.
Die neu vorgeschlagenen Bestimmungen werden weitgehend vom 
österreichischen Strafvollzugsgesetz rezipiert, um ein reibungsloses 
Zusammenspiel mit den Bestimmungen der Strafprozessordung und dem 
Strafgesetzbuch zu gewährleisten, welche ebenfalls aus dem 
österreichischen Recht rezipiert worden sind. Zudem wird so der enge 
Zusammenhang mit dem österreichischen Strafvollzugssystem 
berücksichtigt, da mehrjährige Freiheitsstrafen in der Regel in 
österreichischen Strafanstalten vollzogen werden. Des Weiteren wird 
dem rechtsstaatlichen Gedanken verstärkt Rechnung getragen, wenn die 
Normen des Strafvollzuges künftig auf Gesetzesstufe normiert werden.
Gleichzeitig mit der Revision des Strafvollzugsrechts werden zudem 
die Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) betreffend die 
Behandlung der Untersuchungsgefangenen zeitgemässer gestaltet, um zu 
vermeiden, dass die Letztgenannten aufgrund der nun vorliegenden 
Totalrevision des Strafvollzugsgesetzes ansonsten in Teilbereichen 
schlechter gestellt würden als Strafgefangene.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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