pafl: Strafvollzugsgesetz wird total revidiert
(ots)Vaduz, 5. Juli (pafl) Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Strafvollzugsgesetzes und zur Abänderung der Strafprozessordnung verabschiedet. Im Vergleich zu den Rechtsgrundlagen aus den 80er Jahren mit einem knappen Gesetz wird nun eine total revidierte Gesetzesvorlage vorgelegt, welche das Recht des Strafvollzuges wesentlich konsistenter regelt, als dies bisher der Fall war. Das neue Strafvollzugsrecht soll damit wie dies auch im Regierungsprogramm zum Ausdruck gekommen ist zur Modernisierung des Justizwesens beitragen und mehr Rechtssicherheit sowohl für die Gefangenen als auch für das Strafvollzugspersonal schaffen.
Die Vorlage trägt insbesondere auch den Erkenntnissen, welche aus den Besuchen und Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) oder des Menschenrechtskommissars des Europarates resultieren, Rechnung, indem für den Strafvollzug Rechtsgrundlagen geschaffen werden, welche ein modernes Verständnis der Menschenrechte widerspiegeln.
Die neu vorgeschlagenen Bestimmungen werden weitgehend vom österreichischen Strafvollzugsgesetz rezipiert, um ein reibungsloses Zusammenspiel mit den Bestimmungen der Strafprozessordung und dem Strafgesetzbuch zu gewährleisten, welche ebenfalls aus dem österreichischen Recht rezipiert worden sind. Zudem wird so der enge Zusammenhang mit dem österreichischen Strafvollzugssystem berücksichtigt, da mehrjährige Freiheitsstrafen in der Regel in österreichischen Strafanstalten vollzogen werden. Des Weiteren wird dem rechtsstaatlichen Gedanken verstärkt Rechnung getragen, wenn die Normen des Strafvollzuges künftig auf Gesetzesstufe normiert werden.
Gleichzeitig mit der Revision des Strafvollzugsrechts werden zudem die Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) betreffend die Behandlung der Untersuchungsgefangenen zeitgemässer gestaltet, um zu vermeiden, dass die Letztgenannten aufgrund der nun vorliegenden Totalrevision des Strafvollzugsgesetzes ansonsten in Teilbereichen schlechter gestellt würden als Strafgefangene.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
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Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
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