pafl: Totalrevision des Prospektgesetzes
(ots)
Vaduz, 28. Juli (pafl) -
Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Prospektgesetzes verabschiedet. Anlass zu dieser Vorlage gab die Übernahme der Prospektrichtlinie in das Liechtensteinische Recht. Ziel der Prospektrichtlinie ist die Harmonisierung des Rechtsrahmens und die Vollendung des Binnenmarktes für Wertpapiere auf europäische Ebene. Gemeinschaftsweit soll dadurch ein gleichwertiger Anlegerschutz erreicht und der Zugang zu Anlagekapital seitens der Emittenten erleichtert werden.
Die wesentlichsten Aspekte bei der Umsetzung der Prospektrichtlinie sind:
- Verbesserung der Qualität der Informationen, welche den Anlegern durch Emittenten zur Verfügung gestellt werden. Dabei steht vor allem die verstärkte Harmonisierung bei der Erstellung und dem Inhalt eines Prospekts sowie bezüglich der Informations- und Offenlegungspflichten seitens der Emittenten im Vordergrund. - Einrichtung eines Verfahrens für die Einmalzulassung von Prospekten (Europapass). Ist ein Prospekt in einem EWR-Mitgliedstaat zugelassen, wird er im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum dank eines vereinheitlichten Notifikationsverfahrens akzeptiert.
Bei der Prospektrichtlinie handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie. Um die Bestimmungen der Prospektrichtlinie zu präzisieren, ist im Wege des Komitologieverfahrens die Verordnung betreffend die in Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Aufmachung, die Aufnahme von Angaben in Form eines Verweises und die Veröffentlichung solcher Prospekte sowie die Verbreitung von Werbung erlassen worden.
Die Prospektrichtlinie wird in Liechtenstein durch die Totalrevision des Prospektgesetzes sowie durch eine Ergänzung des Gesetzes über die Investmentunternehmen umgesetzt. Die EG-Prospektverordnung bedarf keiner Umsetzung, sie gilt es unmittelbar anzuwenden.
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