pafl: Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
(ots)
Vaduz, 28. Juli (pafl) -
Infolge der anhaltend hohen Temperaturen und spärlichen Niederschläge herrscht im ganzen Liechtensteiner Wald, insbesondere aber in den mittleren und höheren Lagen, erhöhte Waldbrandgefahr. Die gelegentlichen Gewitter vermögen die Brandgefahr nur lokal und nur sehr kurzfristig zu entschärfen. Allgemein ist im Umgang mit Feuern im Freien momentan höchste Vorsicht geboten.
Gemäss Art. 22 des Waldgesetzes vom 25. März 1991, LGBl. 1991 Nr. 42, kann die Regierung zur Verhinderung von Feuerschäden örtliche und zeitliche Feuerverbote erlassen.
Weil das gesamte Waldareal einer erhöhten Waldbrandgefahr ausgesetzt ist, hat die Regierung am 28. Juli 2006 ein die ganze Waldfläche einschliessendes, zeitlich beschränktes, absolutes Feuerverbot ausgesprochen. Insbesondere ist es verboten, im Wald und in Waldesnähe: - Feuer zu entfachen und Reisig zu verbrennen; - brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen; - zu grillieren (auch auf Grillplätzen). - Entwarnung und Aufhebung des Verbotes kann erst nach einer ausgiebigen Regenperiode gegeben werden. Bezüglich des Abbrennens von Höhenfeuern und der Abhaltung des Feuerwerks wird in rund zwei Wochen die Lage beurteilt und die Regierung dementsprechend entscheiden.
Kontakt:
Amt für Wald, Natur und Landschaft
Felix Näscher
Telefon +423 236 64 01