pafl: Schutz vor Folter
(ots)
Vaduz, 25. August (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Das Fakultativprotokoll wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2002 verabschiedet. Es ist am 22. Juni 2006 in Kraft getreten. Es hat den Zweck, den Schutz von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, zu verstärken. Dies soll primär durch Besuche von nationalen und internationalen Gremien an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, erreicht werden.
Mit dem Fakultativprotokoll wird auf internationaler Ebene als neues Organ der Unterausschuss zur Verhinderung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung geschaffen. Dieser Unterausschuss wird dem Ausschuss gegen Folter, der unter dem Übereinkommen selbst geschaffen wurde, angegliedert. Der Unterausschuss kann Besuche an allen Orten durchführen, die der Hoheitsgewalt oder Kontrolle der Vertragsstaaten unterstehen und an denen sich Personen befinden oder befinden könnten, denen die Freiheit entzogen ist. Die Vertragsstaaten ihrerseits verpflichten sich, dem Unterausschuss uneingeschränkten Zugang zu allen Orten der Freiheitsentziehung und zu deren Einrichtungen und Dienststellen zu gewähren. Des Weiteren müssen sie dem Unterausschuss alle einschlägigen Informationen zur Verfügung stellen, welche die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, und deren Haftbedingungen betreffen. Nach seinem Besuch unterbreitet der Unterausschuss dem jeweiligen Staat vertraulich seine Feststellungen und Empfehlungen. Zusätzlich gehen die Vertragsstaaten des Fakultativprotokolls die Verpflichtung ein, auf innerstaatlicher Ebene einen Präventionsmechanismus zu errichten, der im Wesentlichen über die gleichen Befugnisse wie der Unterausschuss verfügt. Die Jahresberichte sind durch den Vertragsstaat zu veröffentlichen und zu verbreiten. Das Fakultativprotokoll stellt somit eine wichtige Ergänzung zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe dar, da es zwei wirkungsvolle Säulen, eine internationale und eine innerstaatliche, für ein weltweites System zur Verhütung von Folter schafft.
Liechtenstein hat sich im Rahmen der Vereinten Nationen wiederholt für die Stärkung des Folterverbots ausgesprochen und sich auch um die Verabschiedung des Fakultativprotokolls bemüht. So hatte die Vertretung Liechtensteins in New York auch den Vorsitz bei den Schlussverhandlungen inne. Es entspricht der politischen Tradition unseres Landes, sich gegen Folter einzusetzen. Mit der Ratifikation des Fakultativprotokolls kann Liechtenstein ein Zeichen von Kontinuität in seinem langjährigen Engagement für die Wahrung der Menschenrechte setzen.
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