pafl: Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
(ots)
Vaduz, 25. August (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. August 2006 die Abänderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung ortsfester Sendeanlagen von Telekommunikationssystemen genehmigt. Durch die Abänderung ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen (wie zum Beispiel Grenzwertänderungen) gegenüber der derzeit gültigen Fassung. Es wurden lediglich Anpassungen hauptsächlich in terminologischer Hinsicht vorgenommen. Die aus dem Jahr 2000 stammende Verordnung stützt sich unter anderem auf das Telekommunikationsgesetz, welches mit Inkrafttreten des Gesetzes über die elektronische Kommunikation aufgehoben wurde.
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