pafl: Reduziertes Direktorium der Liechtensteinischen Landesbank
(ots)
Vaduz, 29. August (pafl) -
Die Regierung schlägt in einem zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht und Antrag vor, die im Landesbankgesetz vorgesehene Mindestanzahl an Direktoriumsmitgliedern von fünf auf drei zu reduzieren. Damit wird die erforderliche Flexibilität bezüglich der Bildung der Geschäftsleitung erreicht, wobei davon auszugehen ist, dass eine Geschäftsleitung von weniger als drei Mitgliedern für eine Bank der Grösse und Struktur der Landesbank nicht in Frage kommt. Die Mindestgrösse der Geschäftsleitung von drei Personen ist angemessen.
Die im geltenden Gesetz enthaltene Regelung, dass ein Mitglied des Direktoriums den ständigen Vorsitz innehat, soll beibehalten werden.
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