pafl: Revision der Lehrerbesoldung wird weiter vorangetrieben
(ots)Vaduz, 12. September (pafl) Die Regierung hat im Rahmen der Revision der Lehrerbesoldung ein Konzept für ein neues Besoldungsmodell genehmigt. Die ordentliche Besoldung des Lehrpersonals soll demnach grundsätzlich nach demselben System wie bei den Staatsangestellten festgelegt werden.
Am 20. Dezember 2005 hatte die Regierung grünes Licht für die Erarbeitung eines neuen Besoldungsgesetzes für das liechtensteinische Lehrpersonal gegeben. In einem ersten Schritt hat das dafür eingesetzte Projektteam unter der Leitung des Lenkungsausschusses ein Konzept für ein neues Besoldungsmodell entwickelt. Das Konzept sieht vor, dass die Anfangsbesoldung des Lehrpersonals grundsätzlich neu nach demselben System wie bei den Staatsangestellten festgelegt werden soll.
Zu diesem Zweck werden als nächste Schritte repräsentative Lehrerstellen nach den für das Staatspersonal massgeblichen Kriterien bewertet. Wo es notwendig ist, soll zusätzlich nach Lehrer- spezifischen Kriterien zwischen den unterschiedlichen Lehrerstellen differenziert werden. Die bewerteten Stellen werden anschliessend zu Richtpositionen zusammengefasst, möglichst nach Schulstufen (Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) differenziert.
Wie beim Staatspersonal soll auch beim Lehrpersonal der bisherige Stufenautomatismus mit betraglich festgelegter Gehaltskarriere abgeschafft werden. An dessen Stelle soll der auch für das Staatspersonal massgebliche Mechanismus für Besoldungsanpassungen treten. Die Lohnentwicklung soll jedoch unter Berücksichtigung des Leistungsaspektes und der Beurteilungsressourcen Lehrer-spezifisch geregelt werden. Anstelle des in der Landesverwaltung eingeführten Systems des Leistungsdialoges soll ein den Ansprüchen im Lehrberuf angemessenes und praktikables System eingeführt werden.
Das Konzept sieht vor, dass Gehaltserhöhungen, auch solche des Leistungsanteils, jährlich im Ausmass der vom Landtag beschlossenen Anpassungen erfolgen sollen. Bei noch zu definierenden Übergängen (insgesamt etwa drei- bis viermal in einer Besoldungskarriere) soll aber eine weitere Erhöhung des Leistungsanteils nur dann möglich sein, wenn auch die Leistung adäquat ist. Für besonderes Engagement soll als Förderinstrument ein mit der Landesverwaltung kompatibles Bonussystem eingeführt werden. Im Rahmen der Reform sollen aktuelle Besitzstände gewahrt bleiben.
Derzeit ist das Projektteam damit beschäftigt, die für die Bewertung der Stellen notwendigen Vorarbeiten zu leisten. Es ist vorgesehen, die Lehrerschaft in die Erarbeitung des Besoldungsmodells, insbesondere in die Stellenbewertung, einzubeziehen, sobald die für die Stellenbewertung erforderlichen Vorarbeiten abgeschlossen sind. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wird die Lehrerschaft voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres über das weitere Vorgehen informiert werden.
Kontakt:
Dr. Jürg Dinkelmann
Schulamt des Fürstentums Liechtenstein
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